Im Rahmen der pandemiebedingten Wirtschaftshilfen in Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen gemäß § 13 Mitteilungsverordnung verpflichtet, die an die Förderempfangenden geleisteten Zahlungen sowie ggf. bereits erbrachte Rückzahlungen für jedes Steuerjahr an die zuständigen Finanzbehörden mittels eines amtlich vorgeschriebenen Mitteilungsverfahrens zu melden. Dabei sieht das Verfahren die Übermittlung von Steuernummer, Steuer-ID und Geburtsdatum sowie einiger weiterer steuerlich relevanter Stammdaten durch die Bewilligungsbehörden an die Finanzverwaltung vor (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Mitteilungsverordnung). Wie das NRW-Wirtschaftsministerium mitgeteilt hat, waren die für das Steuerjahr 2020 zu meldenden Daten der Steuerpflichtigen in vielen Fällen fehlerhaft oder unvollständig angegeben worden. Um die Daten dennoch verarbeiten zu können, wurden die betroffenen Direktantragstellenden bzw. die prüfenden Dritten seit Mitte Juni per E-Mail angeschrieben und um eine Korrektur oder eine Nachmeldung gebeten. Der Datenabgleich erfolgt durch Auswahl eines mit der E-Mail übermittelten Links. Nach dem Anklicken des Links können die Förderempfangenden die notwendigen Eintragungen digital vornehmen.
Nachdem es in der vergangenen Woche zu einigen Nachfragen bezüglich dieser E-Mails gekommen ist, hat das Wirtschaftsministerium FAQ zum Mitteilungsverfahren und weitere Informationen bereitgestellt. Die FAQ sind hier zu finden. Gleichzeitig wurde die Frist zur Abgabe der Korrektur bis Freitag, 24. Juni 2022, verlängert. Nachfragen können an KONSENS-Mitteilungsverfahren@mwide.nrw.de gestellt werden.