Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf richten am

Mittwoch, 19.02.2025, 17:00 Uhr,

im Haus der Steuerberater, Grafenberger Allee 98, 40237 Düsseldorf erstmals einen Jahresempfang aus. Thematisch geht es um die Vorbehaltsaufgaben des steuerberatenden Berufs im Kontext aktueller Entwicklungen. Beleuchtet werden mögliche Befugniserweiterungen für geprüfte Bilanzbuchhalter, die EuGH-Entscheidung zum sog. Fremdbesitzverbot, Überlegungen zur Weiterentwicklung der Steuerberaterprüfung und Automatisierungs-, Digitalisierungs- und KI-Prozesse.

Programm und Anmeldung:

Die von Bundessteuerberaterkammer und Deutschem Steuerberaterverband e.V. gemeinsam erstellten „Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberater und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften“ sind erneut redaktionell überarbeitet worden, da sich seit der letzten Überarbeitung im Oktober 2024 einige der im Dokument angegebenen Links geändert haben. Inhaltlich gab es keine Veränderungen.

Die aktualisierte Fassung steht auf der Internetseite der Bundessteuerberaterkammer zur Verfügung:

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Pandemiebedingte Wirtschaftshilfen – FAQ zur Nacherhebung von Daten im Rahmen des KONSENS-Verfahrens

Im Rahmen der pandemiebedingten Wirtschaftshilfen in Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen gemäß § 13 Mitteilungsverordnung verpflichtet, die an die Förderempfangenden geleisteten Zahlungen sowie ggf. bereits erbrachte Rückzahlungen für jedes Steuerjahr an die zuständigen Finanzbehörden mittels eines amtlich vorgeschriebenen Mitteilungsverfahrens zu melden. Dabei sieht das Verfahren die Übermittlung von Steuernummer, Steuer-ID und Geburtsdatum sowie einiger weiterer steuerlich relevanter Stammdaten durch die Bewilligungsbehörden an die Finanzverwaltung vor (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Mitteilungsverordnung). Wie das NRW-Wirtschaftsministerium mitgeteilt hat, waren die für das Steuerjahr 2020 zu meldenden Daten der Steuerpflichtigen in vielen Fällen fehlerhaft oder unvollständig angegeben worden. Um die Daten dennoch verarbeiten zu können, wurden die betroffenen Direktantragstellenden bzw. die prüfenden Dritten seit Mitte Juni per E-Mail angeschrieben und um eine Korrektur oder eine Nachmeldung gebeten. Der Datenabgleich erfolgt durch Auswahl eines mit der E-Mail übermittelten Links. Nach dem Anklicken des Links können die Förderempfangenden die notwendigen Eintragungen digital vornehmen.

 

Nachdem es in der vergangenen Woche zu einigen Nachfragen bezüglich dieser E-Mails gekommen ist, hat das Wirtschaftsministerium FAQ zum Mitteilungsverfahren und weitere Informationen bereitgestellt. Die FAQ sind hier zu finden. Gleichzeitig wurde die Frist zur Abgabe der Korrektur bis Freitag, 24. Juni 2022, verlängert. Nachfragen können an KONSENS-Mitteilungsverfahren@mwide.nrw.de gestellt werden.

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