Die Finanzverwaltung NRW wird weder für das laufende Jahr noch für künftige Jahre eine Information zu konkreten Prüffeldern herausgeben. Dies teilte sie den Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben vom April 2025 mit. Zu den Beweggründen äußert sich die Finanzverwaltung NRW wie folgt:

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wurde am 8. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – BGBl. 2025 Teil I, Nr. 105 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/105/VO.html). Die Änderungen und somit insbesondere auch die Gebührenerhöhungen, über die wir in den Kammermitteilungen Nr. 153 vom 21.03.2025 berichtet hatten, treten zum 1. Juli 2025 in Kraft.

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Pandemiebedingte Wirtschaftshilfen – Nacherhebung von Daten im Rahmen des KONSENS-Verfahrens

Das Wirtschaftsministerium NRW hat mitgeteilt, dass die FAQ zur Nacherhebung von Daten im Rahmen des KONSENS-Verfahrens erweitert wurden. Die ergänzte Fassung ist wie bisher unter folgenden Link veröffentlicht.

 

Laut Ministerium handelt es sich insbesondere um Ergänzungen zu in den letzten Tagen eingegangenen Fragen. Diese sollen möglichst an das in den FAQ genannte Funktionspostfach gerichtet werden. Außerdem wird näher aufgeführt, wie die Echtheit der verschickten E-Mails zu überprüfen ist und dass im Verdachtsfall eine Nachricht an das Funktionspostfach unter dem Stichwort „Phishing“ geschrieben werden soll.