Die Finanzverwaltung NRW wird weder für das laufende Jahr noch für künftige Jahre eine Information zu konkreten Prüffeldern herausgeben. Dies teilte sie den Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben vom April 2025 mit. Zu den Beweggründen äußert sich die Finanzverwaltung NRW wie folgt: Mit der Bekanntgabe der Prüffelder sollte u. a. erreicht werden, dass bei Vorliegen entsprechender Sachverhalte die dazugehörigen Belege und Unterlagen bereits mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden und dass anderenfalls damit zu rechnen war, dass Unterlagen und Belege angefordert werden. Ende letzten Jahres sei die Funktion „Referenzierung auf Belege“ (RABE) in Mein ELSTER bereitgestellt worden. Hiermit sei es möglich, bereits im Erstellungsprozess einer Steuererklärung eine Verknüpfung von Eingabefeldern mit dazugehörigen elektronischen Belegen vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund erübrige sich die Bekanntgabe von konkreten zentralen und dezentralen Prüffeldern.
Die Oberfinanzdirektion NRW kündigte an, den Steuerberaterkammern in NRW noch eine überarbeitete Übersicht der Sachverhaltsgestaltungen, in denen die Vorlage von Unterlagen und Belegen sinnvoll sein kann bzw. angezeigt ist, zur Verfügung zu stellen. Sobald uns diese vorliegt, werden wir unsere Mitglieder darüber informieren.