Seit November 2024 wird die W-IdNr. in Deutschland schrittweise eingeführt. Ziel ist es, wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig zu identifizieren. Daher wird die W-IdNr. einmalig vergeben und bleibt auch bei einem Umzug des Betriebssitzes innerhalb Deutschlands unverändert. Die Vergabe erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – eine Beantragung ist nicht erforderlich. Zunächst erhalten Unternehmen, die bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzen, eine W-IdNr., werden aber nicht individuell informiert. Stattdessen erfolgt die Bekanntgabe über das Bundessteuerblatt. Unternehmen ohne USt-IdNr. erhalten ihre W-IdNr. über ihr ELSTER-Benutzerkonto, sofern sie der elektronischen Mitteilung zugestimmt und ein aktives Benutzerkonto eingerichtet haben. Bis zur vollständigen Vergabe der W-IdNr., die voraussichtlich Ende 2026 abgeschlossen sein wird, bleibt die Angabe der W-IdNr. optional. Danach wird die W-IdNr. das zentrale Identifikationsmerkmal in der Kommunikation mit den Finanzbehörden. Weitere Details - auch zu den kürzlich aufgetretenen Problemen bei der Vergabe der W-IdNr. - finden Sie auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern.

Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 18.11.2024 die fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Finanzamtszuständigkeitsverordnung erlassen. 

Durch die Änderungsverordnung werden zum 11.01.2025 alle bestehenden Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität des Landes Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) integriert. Damit bündelt und vernetzt das Land besondere Expertise und Kompetenzen der Finanzverwaltung, um landesweit noch schneller, entschiedener und effektiver gegen Steuerkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzugehen.

Außerdem sieht die Änderungsverordnung zum 11.01.2025 eine Zentralisierung im Finanzamt Borken für die Umsatzbesteuerung sowie für die Besteuerung der ertragsteuerlichen Betriebe gewerblicher Art der in die Zuständigkeit von Nordrhein-Westfallen fallenden ansässigen Bundesbehörden vor. Für die Außenprüfungen dieser Einheiten des Bundes wird die GKPB Krefeld für zuständig erklärt.

Zudem hat sich die landesweite Servicehotline der Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen bewährt und die Erprobungsklausel wird in eine dauerhafte Regelung überführt.

Die Verordnung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen sowie im Bundessteuerblatt - Teil I - verkündet.

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Start der Imagekampagne #zahltsichausbildung

Am 1. August 2024 startete die bundesweite Imagekampagne „#zahltsichausbildung“ von Bundessteuerberaterkammer, DATEV eG und Deutschem Steuerberaterverband e.V. Diese zielt darauf ab, das Bewusstsein für den Beruf des Steuerfachangestellten zu schärfen und mehr junge Menschen für diesen Ausbildungsweg zu begeistern.

Auf der neuen Kampagnenwebsite www.zahltsichausbildung.de finden interessierte Jugendliche, aber auch Eltern, Lehrer und Berater umfassende Informationen über den Beruf des Steuerfachangestellten. Die Website bietet zudem eine kostenlose Ausbildungs- und Praktikumsplatzbörse, auf der alle bundesweit offenen Stellen gebündelt sind, damit die zukünftigen Fachkräfte ihren idealen Ausbildungsplatz möglichst einfach finden können – direkt in ihrer Nähe.

Für diejenigen, die noch unsicher sind, ob der Beruf zu ihnen passt, gibt es einen Eignungstest, der mit wenigen Klicks Aufschluss darüber gibt, inwiefern man für diese Ausbildung geeignet ist. Die Website klärt auch darüber auf, wie und wo die Ausbildung gemacht werden kann. Darüber hinaus werden zahlreiche Fortbildungen und die Möglichkeit, auch ohne Studium zum Steuerberaterexamen zugelassen zu werden, anschaulich dargestellt und als attraktives Alleinstellungsmerkmal im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen hervorgehoben.

Neben der Imagekampagne läuft parallel die Unterstützungskampagne „GEMEINSAM handeln!“. Diese adressiert Steuerberaterkanzleien direkt und unterstützt sie bei der Gewinnung, Bindung und Förderung von Fachkräften.

Über die Website www.initiative-gemeinsam-handeln.de werden Kanzleien Werkzeuge an die Hand gegeben, um den Herausforderungen des Arbeitsmarkts aktiv zu begegnen. Vor allem können hier Steuerberater direkt und einfach ihre vakanten Stellen in die Ausbildungs- und Praktikumsplatzbörse eintragen.