Im November 2024 sollte die W-IdNr. in Deutschland schrittweise eingeführt werden, um durch die W-IdNr als zentrales Identifikationsmerkmal wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig identifizieren zu können. Die Mitteilung der W-IdNr. erfolgt für wirtschaftlich Tätige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, elektronisch in das ELSTER-Postfach des bevollmächtigten Steuerberaters. Bei der Vergabe der W-IdNr. war es zu Problemen gekommen (s. unsere Aktuelle Meldung vom 03.12.2024).

Neben den genannten Problemen wurden in der Folgezeit weitere Probleme sichtbar, sodass auf dringendes Anraten der Bundessteuerberaterkammer die Vergabe und Mitteilung der W-IdNr. ausgesetzt wurde. Nun soll es wie folgt weitergehen:

Ein Leitfaden des Versorgungswerkes der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen informiert über die Rolle der berufsständischen Altersversorgung und gibt einen Überblick über die wichtigsten Daten und Fakten zur Entstehung der berufsständischen Versorgungswerke sowie der Organisation, Sicherheit und Rentabilität. Außerdem gibt er einen Ausblick für die Zukunft. Der Leitfaden beschreibt, wie Versorgungswerke als bewährtes Element der ersten Säule der gesetzlichen Alterssicherungssysteme in Deutschland effizient arbeiten und somit eine wichtige Aufgabe erfüllen, indem sie die Allgemeinheit von den Rentenkosten und dem Längerlebigkeitsrisiko von Freiberuflern entlasten. Darüber hinaus unterstützt der Leitfaden bei der Ansprache und Kommunikation in der Außendarstellung und bei der Beantwortung von wiederkehrenden Fragestellungen sowie bei der Aufklärung über die allgemeine Bedeutung von berufsständischen Versorgungswerken. Sie finden den Leitfaden hier:

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Startschuss der gemeinsamen Fachkräfteinitiative von BStBK, DStV und DATEV

Der Fachkräftemangel betrifft jede Branche, auch die Steuerberatung. Mit dem Ziel dem Fachkräftemangel entgegenzutreten, starteten die Bundessteuerberaterkammer (BStBK), der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) und die DATEV eG beim Deutschen Steuerberaterkongress am 13./14. Mai 2024 eine bundesweite Fachkräfteinitiative. Diese umfasst u. a. eine Imagekampagne, die insbesondere über Social Media und andere digitale Plattformen speziell junge Menschen im Alter von 14 bis 20 Jahren anspricht. Auf der Kampagnenseite www.zahltsichausbildung.de finden Interessierte Informationen über Ausbildungsmöglichkeiten und Karrierechancen in der Steuerberatung. Ziel der Imagekampagne ist es, die Bekanntheit und Attraktivität der Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten – wie auch des gesamten Berufsbildes – zu steigern. Auf der Kampagnenseite findet sich auch die zentrale Stellenbörse, die einen bundesweiten Überblick zu vakanten Positionen und direkte Bewerbungsmöglichkeiten enthält.

Neben der Imagekampagne beinhaltet die Initiative die Unterstützungskampagne „GEMEINSAM handeln!“. Diese adressiert Steuerkanzleien direkt und unterstützt sie bei der Gewinnung, Bindung und Förderung von Fachkräften. Über die Website www.initiative-gemeinsam-handeln.de werden Kanzleien Werkzeuge, Tipps und Tricks sowie Informationsmaterialien an die Hand gegeben, um den Herausforderungen des Arbeitsmarkts aktiv zu begegnen.

Als dritte Säule der Initiative sind ab dem 2. Halbjahr 2024 Aktivitäten auf Messen, an Schulen und Berufsschulen sowie Hochschulen geplant, um potenziellen Nachwuchs frühzeitig für den Ausbildungsberuf und eine Karriere in der Steuerberatung zu interessieren.

„Unser Beruf bietet alles, was die Generation Z will: Aufstiegschancen, Abwechslung, Sicherheit und hohe Flexibilität. Und weil es überall Steuerberatungskanzleien gibt, können sich die jungen Menschen eine Ausbildung suchen, wo auch immer sie wollen", betont BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab. „Eine eigene Kanzlei auch ohne Studium – nicht viele Berufe bieten eine solche Karriere. Zudem ist sie noch zukunftssicher. Denn Steuerberatung wird immer gebraucht.“