Seit November 2024 wird die W-IdNr. in Deutschland schrittweise eingeführt. Ziel ist es, wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig zu identifizieren. Daher wird die W-IdNr. einmalig vergeben und bleibt auch bei einem Umzug des Betriebssitzes innerhalb Deutschlands unverändert. Die Vergabe erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – eine Beantragung ist nicht erforderlich. Zunächst erhalten Unternehmen, die bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzen, eine W-IdNr., werden aber nicht individuell informiert. Stattdessen erfolgt die Bekanntgabe über das Bundessteuerblatt. Unternehmen ohne USt-IdNr. erhalten ihre W-IdNr. über ihr ELSTER-Benutzerkonto, sofern sie der elektronischen Mitteilung zugestimmt und ein aktives Benutzerkonto eingerichtet haben. Bis zur vollständigen Vergabe der W-IdNr., die voraussichtlich Ende 2026 abgeschlossen sein wird, bleibt die Angabe der W-IdNr. optional. Danach wird die W-IdNr. das zentrale Identifikationsmerkmal in der Kommunikation mit den Finanzbehörden. Weitere Details - auch zu den kürzlich aufgetretenen Problemen bei der Vergabe der W-IdNr. - finden Sie auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern.

Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 18.11.2024 die fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Finanzamtszuständigkeitsverordnung erlassen. 

Durch die Änderungsverordnung werden zum 11.01.2025 alle bestehenden Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität des Landes Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) integriert. Damit bündelt und vernetzt das Land besondere Expertise und Kompetenzen der Finanzverwaltung, um landesweit noch schneller, entschiedener und effektiver gegen Steuerkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzugehen.

Außerdem sieht die Änderungsverordnung zum 11.01.2025 eine Zentralisierung im Finanzamt Borken für die Umsatzbesteuerung sowie für die Besteuerung der ertragsteuerlichen Betriebe gewerblicher Art der in die Zuständigkeit von Nordrhein-Westfallen fallenden ansässigen Bundesbehörden vor. Für die Außenprüfungen dieser Einheiten des Bundes wird die GKPB Krefeld für zuständig erklärt.

Zudem hat sich die landesweite Servicehotline der Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen bewährt und die Erprobungsklausel wird in eine dauerhafte Regelung überführt.

Die Verordnung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen sowie im Bundessteuerblatt - Teil I - verkündet.

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STAX 2024: BStBK startet neue Befragung

Anfang der Woche ist der Startschuss für die vierte STAX-Erhebung (Statistisches Berichtssystem für Steuerberater) der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) gefallen. Mit der Online-Befragung will die BStBK neue Einblicke in die aktuelle Lage und Zukunft des Berufsstands gewinnen. Hierfür wählten die 21 Steuerberaterkammern rund 22.000 Steuerberater im Vorfeld zufällig aus und kontaktierten diese per E-Mail.

BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab appelliert an die ausgewählten Berufsangehörigen: „Beteiligen Sie sich zahlreich an STAX 2024! Mit einer regen Teilnahme können wir neue aussagekräftige Erkenntnisse für unsere Zukunftsprojekte erlangen und diese im Sinne des Berufsstands nutzen. So wissen wir zukünftig noch besser, wo der Schuh drückt. Das ist auch in Ihrem Interesse.“ Mit gezielten Fragen gibt die STAX-Umfrage u. a. Aufschluss über die wirtschaftliche Entwicklung der Steuerberaterkanzleien, ihre Personalstruktur, ihr Arbeits- und Fortbildungsverhalten sowie die Zufriedenheit des Berufsstandes.

Zu den ausgewählten Schwerpunkten der Umfrage erklärt Prof. Schwab: „Für viele Kanzleien sind der Fachkräftemangel und die stetig wachsende Digitalisierung große Herausforderungen. Grund genug, diese Themen bei der aktuellen STAX-Umfrage in den Fokus zu rücken. So können wir die Steuerberaterinnen und Steuerberater hierzu auch zukünftig wirkungsvoll gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit vertreten. Wir haben das Ohr direkt am Berufsstand.“

Die Auswertung von STAX 2024 veröffentlicht die BStBK voraussichtlich Ende des Jahres.