Berufsbild

Berufsbild

Informationen zum
facettenreichen Berufsbild des Steuerberaters

Persönliche Voraussetzungen, Ausbildung und Perspektive

Steuerberater sind die Anwälte des Steuerbürgers. Komplexität, häufige Veränderung sowie Gestaltungs- und Wahlrechtsintensität des heutigen nationalen wie internationalen Steuerrechts führen dazu, dass eine Vielzahl von Steuerpflichtigen einer qualifizierten Unterstützung hinsichtlich der Planung steuerrelevanter Sachverhalte und der Durchführung ihrer steuerlichen Angelegenheiten bedürfen. Wegen der engen Verzahnung der Besteuerung mit wirtschaftlichen Sachverhalten setzt die effiziente Steuerberatung neben den speziellen steuerrechtlichen Fachkenntnissen zugleich betriebswirtschaftliche und juristische Fachkenntnisse voraus.

Steuerberater bringen ihr an der Universität bzw. an der Fachhochschule sowie während der praktischen Ausbildung erworbenes Wissen in die Beratungspraxis ein. Das trifft vor allem für die betriebswirtschaftliche Steuerlehre zu. Um allen Anforderungen der Mandanten entsprechen zu können, ist Flexibilität und Interesse an neuen Entwicklungen erforderlich. Der Steuerberater muss anhand der Fachliteratur laufend die aktuelle steuerliche Gesetzgebung, die einschlägigen Verwaltungsanweisungen sowie die Rechtsprechung, insbesondere der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs, verfolgen. Ergänzend ist eine regelmäßige Fortbildung durch den Besuch von Fachveranstaltungen und Seminaren erforderlich.

Steuerberater üben ihren Beruf selbstständig in eigener Praxis oder im Angestelltenverhältnis bei einem anderen Berufsangehörigen oder einem Wirtschaftsprüfer/vereidigten Buchprüfer aus. Auch die gemeinschaftliche Tätigkeit in einer Sozietät oder Bürogemeinschaft mit Angehörigen der steuerberatenden, der wirtschaftsprüfenden oder rechtsberatenden Berufe ist möglich. Eine solche Kooperation bietet den Vorteil, dass für den Mandanten neben der steuerlichen Beratung auch andere Dienstleistungen erbracht werden können. Steuerberater sind unabhängig und eigenverantwortlich tätig. Sie sind zur Gewissenhaftigkeit und Verschwiegenheit verpflichtet. Grundlage für die Berufsausübung ist das Steuerberatungsgesetz und die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer.

Qualitätsmerkmale

Die gesetzlichen Regelungen des Berufsrechts der Steuerberater gewährleisten Qualität und Sicherheit. Steuerberater werden nach staatlicher Prüfung öffentlich bestellt. Die hohen Anforderungen in der Steuerberaterprüfung sichern die überdurchschnittliche Fachkompetenz des Steuerberaters und garantieren zugleich das hohe Qualitätsniveau der Steuerberatung durch den Steuerberater.

  • Steuerberater sind zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Der Mandant ist also in einem eventuellem Schadensfall hinreichend abgesichert.
  • Steuerberater sind zu einer unabhängigen, eigenverantwortlichen und gewissenhaften Berufsausübung verpflichtet. Steuerberater sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet.
  • Steuerberater sind vor Gericht zeugnisverweigerungsberechtigt und gegen Beschlagnahme von Mandantenunterlagen geschützt.
  • Steuerberater sind bei Steuerberatungsleistungen an eine gesetzliche Vergütungsverordnung (StBVV) gebunden. Die Bindung an die Steuerberatervergütungsverordnung schützt den Mandanten vor einem Preiswettlauf und dient durch die Verhinderung eines gegenseitigen Preisdumpings zugleich der Qualitätssicherung. Hinzu kommt, dass der Mandant durch die festgelegten Gebührensätze abschätzen kann, mit welchen Kosten der Steuerberatung er zu rechnen hat.
  • Steuerberater sind Pflichtmitglieder bei der Steuerberaterkammer. Diese überwacht im Rahmen ihrer Berufsaufsicht die Einhaltung der genannten Berufspflichten der Berufsangehörigen. Die Steuerberaterkammer steht darüber hinaus als objektive und neutrale Körperschaft des öffentlichen Rechts bei Streitigkeiten zwischen Mandanten und Steuerberatern als Vermittlungsstelle zur Verfügung und fördern im Streitfall das Zustandekommen von außergerichtlichen, gütlichen Einigungen zwischen Steuerberater und Mandant.

Leistungen

Die Palette der Tätigkeiten des Steuerberaters ist breit gefächert. Die wesentlichen Tätigkeitsfelder sind:

  • Beratung und Vertretung der Mandanten in Steuersachen
  • Hilfeleistung bei der Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten ihrer Mandanten, z. B. bei der Anfertigung der Steuererklärungen
  • Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldangelegenheiten
  • Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten
  • Aufstellen und steuerrechtliche Beurteilung von Bilanzen
  • Vertretung des Steuerbürgers in Streitfällen mit der Finanzverwaltung (Steuerrechtsdurchsetzung)
  • Durchsetzung der Rechte des Mandanten im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt, bei Klagen vor Finanzgerichten und bei Revisionen vor dem Bundesfinanzhof
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensnachfolge
  • Vermögensgestaltungsberatung
  • Insolvenzberatung und -verwaltung
  • Sachverständigenwesen
  • Steuerberater können darüber hinaus in vielen weiteren Berichen tätig werden, z. B. als Treuhänder, Vermögens-, Grundstücks-, Haus- oder Nachlassverwalter, Beirat, Aufsichtsrat, Vormund oder Betreuer.  

Weitere Informationen

Beraten, prüfen, vertreten

Partner für die betriebswirtschaftliche Beratung 1

Partner für die betriebswirtschaftliche Beratung 2

Werden Sie Steuerberater

Hochschul-/Studienführer Steuerberater