Steuerberaterkammer Düsseldorf
Grafenberger Allee 98
40237 Düsseldorf
Tel.: +49 211-66906-0
Fax: +49 211-66906-600
E-Mail: mail@stbk-duesseldorf.de
Für die Bestellung und Wiederbestellung zum/zur Steuerberater/in und zum/zur Steuerbevollmächtigten ist die Steuerberaterkammer zuständig, in deren Bereich der Bewerber beabsichtigt, seine berufliche Niederlassung oder regelmäßige Arbeitsstätte zu begründen (§§ 40 Abs. 1 Satz 2, 74 Abs. 1 StBerG).
Bei beabsichtigter beruflicher Niederlassung im Ausland ist für die Bestellung die Steuerberaterkammer zuständig, die den Bewerber von der Prüfung befreit hat, oder die Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk der Bewerber geprüft worden ist (§ 40 Abs. 1 Satz 3 StBerG).
Um eine zeitnahe Abwicklung des Bestellungsverfahrens im Anschluss an die erfolgreich abgelegte mündliche Prüfung zu gewährleisten, kann der Antrag auf Bestellung schon nach Bestehen der schriftlichen Prüfung bei der zuständigen Steuerberaterkammer gestellt werden.
Der Antrag auf Bestellung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 34 Abs. 2 und 3 DVStB) zu stellen. Diesen können Sie bei der Geschäftsstelle anfordern oder Sie verwenden untenstehendes PDF.
Dem Antrag sind beizufügen:
Zuzüglich erforderliche Dokumente für „Syndikus-Steuerberater”:
Für die Bearbeitung des Antrags auf Bestellung hat der Bewerber bei Antragstellung eine Gebühr in Höhe von € 130,00 zu zahlen, § 79 Abs. 2 StBerG i.V.m. § 8 a Nr. 1 der Beitrags- und Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Düsseldorf. Wird der Antrag vor der Entscheidung zurückgenommen, wird die Gebühr zur Hälfte erstattet (§ 164 b Abs. 2 StBerG). Die Anberaumung eines Termins zur Bestellung ist nur dann möglich, wenn die vom Bestellungsverfahren geforderten Voraussetzungen gegeben sind und der Eingang der Gebühr verzeichnet werden konnte. Die Gebühr ist auf folgendes Konto zu entrichten:
Deutsche Bank
IBAN DE46 3007 0024 0458 7648 00
BIC DEUTDEDBDUE
Antragsformular für die Bestellung als Steuerberater
Merkblatt Registrierung Neubestellung
Anzeige Aufnahme Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater
Arbeitgeberbescheinigung für Syndikus-Steuerberater
Berufshaftpflichtversicherungen
Den Antrag für die Bestellung als Steuerberater/in können Sie auch online über das Antragsportal der Steuerberaterkammern stellen: