Bestellung

Bestellung

Wichtige Informationen zum Bestellungsverfahren

Für die Bestellung und Wiederbestellung zum/zur Steuerberater/in und zum/zur Steuerbevollmächtigten ist die Steuerberaterkammer zuständig, in deren Bereich der Bewerber beabsichtigt, seine berufliche Niederlassung oder regelmäßige Arbeitsstätte zu begründen (§§ 40 Abs. 1 Satz 2, 74 Abs. 1 StBerG).

Bei beabsichtigter beruflicher Niederlassung im Ausland ist für die Bestellung die Steuerberaterkammer zuständig, die den Bewerber von der Prüfung befreit hat, oder die Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk der Bewerber geprüft worden ist (§ 40 Abs. 1 Satz 3 StBerG).

Um eine zeitnahe Abwicklung des Bestellungsverfahrens im Anschluss an die erfolgreich abgelegte mündliche Prüfung zu gewährleisten, kann der Antrag auf Bestellung schon nach Bestehen der schriftlichen Prüfung bei der zuständigen Steuerberaterkammer gestellt werden.

Der Antrag auf Bestellung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 34 Abs. 2 und 3 DVStB) zu stellen. Diesen können Sie bei der Geschäftsstelle anfordern oder Sie verwenden untenstehendes PDF.

Dem Antrag sind beizufügen:

  • Bescheinigung (Original oder beglaubigte Ablichtung) der zuständigen obersten Landesbehörde über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung oder Befreiung von dieser Prüfung (§ 34 Abs. 4 Nr. 1 DVStB)
    Hinweis: Die Bescheinigung kann nachgereicht werden, wenn der Antrag vor der mündlichen Prüfung gestellt wird.
  • Passbild (§ 34 Abs. 4 Nr. 2 DVStB)
  • vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder der Nachweis der Mitversicherung bei einem Arbeitgeber (§ 40 Abs. 3 Nr. 3 StBerG, § 51 DVStB)
  • Zusätzlich muss der Bewerber ein aktuelles Führungszeugnis der Belegart O vorlegen, das bei der Meldebehörde zu beantragen ist.
  • Bewerber, die Rechtsanwalt, niedergelassener europäischer Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer sind, haben der Steuerberaterkammer außerdem eine Bescheinigung der für sie zuständigen Berufsorganisation oder sonst zuständigen Stelle vorzulegen, sowie dass keine Tatsachen bekannt sind, die die Rücknahme, den Widerruf der Zulassung bzw. Bestellung oder die Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens rechtfertigen (§ 34 Abs. 4 Satz 2 DVStB).

Zuzüglich erforderliche Dokumente für „Syndikus-Steuerberater”:

  • Arbeitgeberbescheinigung
  • Nachweis über den Abschluss einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung

Für die Bearbeitung des Antrags auf Bestellung hat der Bewerber bei Antragstellung eine Gebühr in Höhe von € 130,00 zu zahlen, § 79 Abs. 2 StBerG i.V.m. § 8 a Nr. 1 der Beitrags- und Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Düsseldorf. Wird der Antrag vor der Entscheidung zurückgenommen, wird die Gebühr zur Hälfte erstattet (§ 164 b Abs. 2 StBerG). Die Anberaumung eines Termins zur Bestellung ist nur dann möglich, wenn die vom Bestellungsverfahren geforderten Voraussetzungen gegeben sind und der Eingang der Gebühr verzeichnet werden konnte. Die Gebühr ist auf folgendes Konto zu entrichten:

Deutsche Bank
IBAN DE46 3007 0024 0458 7648 00
BIC DEUTDEDBDUE

Formulare & Termine

Antragsformular für die Bestellung als Steuerberater

Merkblatt Registrierung Neubestellung

Anzeige Aufnahme Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater

Arbeitgeberbescheinigung für Syndikus-Steuerberater

Berufshaftpflichtversicherungen

Antragsportal der Steuerberaterkammern

Den Antrag für die Bestellung als Steuerberater/in können Sie auch online über das Antragsportal der Steuerberaterkammern stellen:

Hier gehts zum Antragsportal