Fachberater

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Informationen zur Erlangung des Fachberater-Titels

Steuerberater können einen Fachberatertitel erlangen, der von der Steuerberaterkammer amtlich verliehen und ergänzend zur Berufsbezeichnung geführt wird, um eine Spezialisierung auf bestimmte Steuerrechtsgebiete kenntlich zu machen. Fachberatertitel werden auf den Gebieten „Internationales Steuerrecht” sowie „Zölle und Verbrauchsteuern” verliehen.

Hoher Qualitätsstandard

Der Fachberatertitel stärkt Steuerberater im Wettbewerb mit anderen Berufen und schafft eine zusätzliche Möglichkeit, sich am Markt zu profilieren. Wichtig ist, dass Verbraucher sich wie bisher auf den hohen Qualitätsstandard verlassen können, den die Bezeichnung „Steuerberater” garantiert. Die amtlich verliehenen Fachberatertitel gewährleisten, dass der Steuerberater im betreffenden Bereich überdurchschnittliche theoretische und praktische Kenntnisse besitzt.

Inhalt, Nachweis und jährliche Fortbildung

Um einen Fachberatertitel zu erlangen, müssen Steuerberater einen Lehrgang mit drei Klausuren erfolgreich absolvieren, 30 praktische Fälle im jeweiligen Spezialgebiet bearbeitet haben sowie ggf. ihre besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse in einem Fachgespräch bei der Steuerberaterkammer nachweisen. Die Fachberatertitel werden von den Steuerberaterkammern amtlich verliehen. Die Steuerberater sind außerdem zu einer jährlichen Fortbildung verpflichtet, die der Steuerberaterkammer ebenfalls nachzuweisen ist.

Aktueller Hinweis: Pflichtfortbildung für Fachberater in 2022 – Erleichterungen wegen Corona-Krise:

Auch in diesem Jahr räumt die Steuerberaterkammer den Fachberatern Erleichterungen beim Nachweis der Pflichtfortbildung nach § 9 FBO ein: Für das Jahr 2022 sind 10 Stunden Pflichtfortbildung zu absolvieren. Anerkannt wird neben Präsenzveranstaltungen auch die Teilnahme an einem oder mehreren Online-Fortbildungen, wenn die Teilnahme durch eine Teilnahmebestätigung nachgewiesen ist. Zur Vereinfachung des Verfahrens bitten wir darum, die Teilnahmebestätigungen für das Jahr 2022 möglichst sukzessive einzureichen, spätestens aber bis zum 31.03.2023.

Downloads 

Weitere Informationen als PDFs zum Download

Fachberaterordnung 

Ausführungshinweise

Auslegungshilfe zu Anlage 2

Häufig gestellte Fragen zur Fachberaterordnung

Antrag auf Verleihung der Fachberaterbezeichnung

Fallliste „Fachberater-/in allgemein”

Übersicht zur Fallliste „Fachberater-/in für Zölle und Verbrauchssteuern”

Übersicht zur Fallliste „Fachberater-/in für Internationales Steuerrecht”

Fortbildungsnachweis

Fachausschuss „Fachberater-/in für Internationales Steuerrecht”