Im November 2024 sollte die W-IdNr. in Deutschland schrittweise eingeführt werden, um durch die W-IdNr als zentrales Identifikationsmerkmal wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig identifizieren zu können. Die Mitteilung der W-IdNr. erfolgt für wirtschaftlich Tätige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, elektronisch in das ELSTER-Postfach des bevollmächtigten Steuerberaters. Bei der Vergabe der W-IdNr. war es zu Problemen gekommen (s. unsere Aktuelle Meldung vom 03.12.2024).

Neben den genannten Problemen wurden in der Folgezeit weitere Probleme sichtbar, sodass auf dringendes Anraten der Bundessteuerberaterkammer die Vergabe und Mitteilung der W-IdNr. ausgesetzt wurde. Nun soll es wie folgt weitergehen:

Ein Leitfaden des Versorgungswerkes der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen informiert über die Rolle der berufsständischen Altersversorgung und gibt einen Überblick über die wichtigsten Daten und Fakten zur Entstehung der berufsständischen Versorgungswerke sowie der Organisation, Sicherheit und Rentabilität. Außerdem gibt er einen Ausblick für die Zukunft. Der Leitfaden beschreibt, wie Versorgungswerke als bewährtes Element der ersten Säule der gesetzlichen Alterssicherungssysteme in Deutschland effizient arbeiten und somit eine wichtige Aufgabe erfüllen, indem sie die Allgemeinheit von den Rentenkosten und dem Längerlebigkeitsrisiko von Freiberuflern entlasten. Darüber hinaus unterstützt der Leitfaden bei der Ansprache und Kommunikation in der Außendarstellung und bei der Beantwortung von wiederkehrenden Fragestellungen sowie bei der Aufklärung über die allgemeine Bedeutung von berufsständischen Versorgungswerken. Sie finden den Leitfaden hier:

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Gemeinsame Orientierungshilfe der BaFin und der FIU zu den Begriffen „Unverzüglichkeit“ und „Vollständigkeit“ einer Verdachtsmeldung nach § 43 GwG

BaFin und FIU haben gemeinsam eine Orientierungshilfe zu den Begriffen „Unverzüglichkeit“ und „Vollständigkeit“ einer Verdachtsmeldung nach § 43 GwG herausgegeben. Die Auslegung der beiden Begriffe ist insbesondere im Kontext des § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 69 GwG von wesentlicher Bedeutung. Demnach handelt nämlich ordnungswidrig, wer eine Verdachtsmeldung u. a. nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt. Die Orientierungshilfe dürfte daher auch für den Berufsstand im Zusammenhang mit der Abgabe von Verdachtsmeldungen von Interesse sein.