Steuerberater-Prüfung

Steuerberater-Prüfung

Die zwei Wege zum Steuerberater:
Hochschulstudium oder Berufsausbildung

Zwei Wege führen zum Steuerberater-Examen –  ein Hochschulstudium oder eine Berufsausbildung. Beide Wege setzen eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern voraus.

Bestellung zum Steuerberater



Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz wurden die zeitlichen Zulassungsvoraussetzungen für den praxisbezogenen Zugang verkürzt. Danach werden Personen, die über eine bestandene Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf verfügen oder eine andere gleichwertige Vorbildung besitzen, nach acht Jahren ihrer praktischen Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung als Bewerber zur Steuerberaterprüfung zugelassen. Zuvor war hier eine berufspraktische Zeit von zehn Jahren gefordert. Bei geprüften Steuerfachwirten und Bilanzbuchhaltern, die ihre Prüfung erfolgreich abgelegt haben, wurde die erforderliche praktische Tätigkeit für die Zulassung als Bewerber zur Steuerberaterprüfung von sieben auf sechs Jahre verkürzt. Die verkürzten praktischen Zeiten gelten für Prüfungen mit Beginn nach dem 31.12.2020.

Anträge

Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung, zur Eignungsprüfung, auf verbindliche Auskunft oder auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung sind an folgende Stelle zu richten:

Gemeinsame Prüfungsstelle der Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe
Grafenberger Allee 100
40237 Düsseldorf
Postfach 102551
40016 Düsseldorf

www.steuerberaterpruefung-nrw.de