Syndikus

Syndikus-Steuerberater

Informationen rund um den „Spezialfall” Syndikus-Steuerberater

Ein Syndikus-Steuerberater ist ein Steuerberater, der bei einem nicht berufsständischen Arbeitgeber, beispielsweise bei einem Unternehmen oder Verband, angestellt ist und dort (auch) Tätigkeiten im Sinne des § 33 StBerG – sogenannte Vorbehaltsaufgaben – wahrnimmt. Einzelheiten regelt § 58 Satz 2 Nr. 5a StBerG.

Besonderheiten für die Bestellung

Wer nach dieser Vorschrift als Steuerberater bestellt oder wiederbestellt werden möchte, muss bei der zuständigen Steuerberaterkammer auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck einen Antrag auf Bestellung beziehungsweise Wiederbestellung stellen. Wer bereits als Steuerberater/in bestellt ist, muss keinen neuen Antrag stellen. Bezüglich der Formalitäten wird auf die Informationen zum Bestellungsverfahren verwiesen. Syndikus-Steuerberater müssen darüber hinaus eine sogenannte Arbeitgeberbescheinigung, eine Kopie des Anstellungsvertrages und den Nachweis über den Abschluss einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung beibringen.

Örtlich zuständig für die Bestellung und Wiederbestellung ist die Steuerberaterkammer, in deren Bereich der Syndikus-Steuerberater seine berufliche Niederlassung unterhält. Maßgeblich ist der Ort der selbstständigen Tätigkeit. In der Regel handelt es sich hierbei um die private Wohnung oder das eigene Büro. Die berufliche Niederlassung wird sich nur ausnahmsweise in den Arbeitsräumen des Arbeitgebers befinden. Sollte dies der Fall sein, muss dort die Möglichkeit bestehen, als Steuerberater selbstständig zu arbeiten, d. h. eigene Mandanten zu betreuen. Der Arbeitgeber muss hiermit auch einverstanden sein. Die Erfüllung der Berufspflichten, insbesondere der Verschwiegenheitspflicht, ist in diesen Fällen durch geeignete Maßnahmen, z. B. durch separate und abschließbare Schränke, sicherzustellen.

Personen, die bereits als Steuerberaterin oder Steuerberater bestellt sind und ein (neues) Anstellungsverhältnis im Sinne des § 58 Satz 2 Nr. 5a StBerG eingehen, müssen der Steuerberaterkammer lediglich die Arbeitgeberbescheinigung nebst einer Kopie des neuen Anstellungsvertrages und – falls bislang noch keine eigene Berufshaftpflichtversicherung unterhalten wurde – einen Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vorlegen.

Formulare & Termine

Antragsformular für die Bestellung als Steuerberater (PDF)

Anzeige Aufnahme Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater (PDF)

Arbeitgeberbescheinigung für „Syndikus-Steuerberater” (PDF)

Berufshaftpflichtversicherungen (PDF)