Die Finanzverwaltung NRW wird weder für das laufende Jahr noch für künftige Jahre eine Information zu konkreten Prüffeldern herausgeben. Dies teilte sie den Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben vom April 2025 mit. Zu den Beweggründen äußert sich die Finanzverwaltung NRW wie folgt:

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wurde am 8. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – BGBl. 2025 Teil I, Nr. 105 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/105/VO.html). Die Änderungen und somit insbesondere auch die Gebührenerhöhungen, über die wir in den Kammermitteilungen Nr. 153 vom 21.03.2025 berichtet hatten, treten zum 1. Juli 2025 in Kraft.

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Steuerfachangestelltenprüfung: Musterprüfungen nach neuer Ausbildungsordnung

Nach der Neuordnung des Ausbildungsberufes „Steuerfachangestellte/r“ ist zum 1. August 2023 die neue Ausbildungsordnung mit dem Ausbildungsrahmenplan sowie damit einhergehend der neue Rahmenlehrplan für die Berufsschulen in Kraft getreten. Die erste Abschlussprüfung nach der neuen Ausbildungsordnung findet im Jahr 2025 statt.

Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung erstreckt sich zukünftig auf die Prüfungsbereiche „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“ mit einer Prüfungszeit von 130 Minuten, „Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“ mit einer Prüfungszeit von 110 Minuten und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ mit einer Prüfungszeit von 60 Minuten. Gegenstand der Abschlussprüfung können dabei alle nach dem Ausbildungsrahmenplan zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sein sowie der im Berufsschulunterricht vermittelte Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.

Die Zwischenprüfung nach neuer Ausbildungsordnung findet erstmalig 2025 statt. Es werden am Prüfungstag zwei Klausuren geschrieben. Die Prüfungsbereiche lauten „Arbeitsabläufe organisieren“ (Prüfungszeit: 45 Minuten) und „Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“ (Prüfungszeit: 75 Minuten).

Die Kammer stellt auf ihrer Homepage Musterprüfungen inklusive unverbindlicher Lösungshinweise zur Verfügung: https://stbk-duesseldorf.de/aus-fortbildung/steuerfachangestellte/pruefungsaufgaben/