„Ein neues Miteinander. Führung im Wandel“ ist das Thema des diesjährigen Steuerberatertages zum Berufsethos am 14.11.2024, eine gemeinsame Veranstaltung von Kommende Dortmund, Steuerberaterverband Düsseldorf und Steuerberaterverband Westfalen-Lippe.

Die drei Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen haben sich mit einem gemeinsamen Schreiben an den Minister der Finanzen Nordrhein-Westfalen, Dr. Marcus Optendrenk, gewandt, in dem sie dazu aufrufen, die Einführung einer weiteren Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen zu verhindern.

Das Schreiben finden Sie hier:

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Tabaksteuerrechtliches Informationsschreiben der Generalzolldirektion

Die Generalzolldirektion informiert zur tabaksteuerlichen Einordnung von Teesticks, die zunehmend auf dem deutschen Markt gehandelt werden. Demnach sind Teesticks, die äußerlich Tabaksticks gleichen, allerdings anstelle von Tabak Tee- bzw. sonstige Pflanzenbestandteile enthalten, und dazu bestimmt sind, mittels eines dafür vorgesehenen Gerätes/Tabakerhitzers konsumiert zu werden, tabaksteuerrechtlich als Steuergegenstand zu bewerten.

Genauere Informationen dazu gibt ein Schreiben der Generalzolldirektion, das unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-Einzelmeldungen/2024/vst_tabaksteuer_teesticks_1.html 

Bei Fragen dazu kann das jeweils zuständige Hauptzollamt kontaktiert werden.