Die Generalzolldirektion informiert zur tabaksteuerlichen Einordnung von Teesticks, die zunehmend auf dem deutschen Markt gehandelt werden. Demnach sind Teesticks, die äußerlich Tabaksticks gleichen, allerdings anstelle von Tabak Tee- bzw. sonstige Pflanzenbestandteile enthalten, und dazu bestimmt sind, mittels eines dafür vorgesehenen Gerätes/Tabakerhitzers konsumiert zu werden, tabaksteuerrechtlich als Steuergegenstand zu bewerten.
Genauere Informationen dazu gibt ein Schreiben der Generalzolldirektion, das unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-Einzelmeldungen/2024/vst_tabaksteuer_teesticks_1.html
Bei Fragen dazu kann das jeweils zuständige Hauptzollamt kontaktiert werden.