20 Steuerberaterkammern – darunter auch die Steuerberaterkammer Düsseldorf – haben ein gemeinsames Internetangebot entwickelt, das allen Kammer-Mitgliedern und deren Mitarbeitern zur Verfügung steht. Über das Antragsportal können nun diverse Anträge, Befugnisse und Zulassungen online abgewickelt werden. Der Zugang erfolgt dabei entweder über die Steuerberaterplattform oder über eine persönliche ID, die bei der Registrierung vergeben wird. Das Antragsportal ist darüber hinaus über die Serviceportale der einzelnen Bundesländer erreichbar.

Der Bundesrechnungshof möchte eine höhere Sensibilität für das Thema Kapitaleinkünfte schaffen. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass Kapitaleinkünfte, die nicht dem Steuerabzug an der Quelle unterlegen haben, durch den Empfänger in seiner Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Darunter fallen insbesondere auch Prozess- und Verzugszinsen, die zwischen den Verfahrensbeteiligten im Privatbereich abgewickelt werden und die ebenfalls zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften führen. Er bittet darum, dass Steuerberater ihre Mandanten entsprechend informieren.

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Umfrage der Europäischen Kommission zu Erfahrungen mit den Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Die Europäische Kommission führt eine Umfrage durch zu Erfahrungen zur nationalen Umsetzung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und bittet um Teilnahme. 

Die Umfrage ist Bestandteil einer umfassenden Evaluation der nationalen Umsetzung der sog. DAC-Richtlinie, insbesondere mit Blick auf die Jahre ab 2018. Im Fokus stehen konkret die Änderungen durch die sog. DAC 6, mithin in Deutschland die Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen gem. §§ 138d-138k AO. Die Umfrage zielt darauf ab, Schlussfolgerungen zu entwickeln und Erfahrungen zu präsentieren, die für die Verbesserung der Mechanismen der Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der direkten Steuern behilflich sind. Die Bearbeitungsdauer der Umfrage beträgt ca. 10-15 Minuten. Die Umfrage kann bis zum 29. Mai 2023 ausgefüllt werden.

Zur Umfrage: https://surveys.ramboll.com/LinkCollector?key=9H8J4MHFU1C6