Die Finanzverwaltung NRW wird weder für das laufende Jahr noch für künftige Jahre eine Information zu konkreten Prüffeldern herausgeben. Dies teilte sie den Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben vom April 2025 mit. Zu den Beweggründen äußert sich die Finanzverwaltung NRW wie folgt:

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wurde am 8. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – BGBl. 2025 Teil I, Nr. 105 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/105/VO.html). Die Änderungen und somit insbesondere auch die Gebührenerhöhungen, über die wir in den Kammermitteilungen Nr. 153 vom 21.03.2025 berichtet hatten, treten zum 1. Juli 2025 in Kraft.

Startseite

Umfrage zur Konjunktureinschätzung des Instituts Freier Berufe

Die konjunkturelle Lage und vor allem die Zukunftseinschätzungen der Freiberufler und Freiberuflerinnen sind unter den aktuellen wirtschaftlichen und politischen Bedingungen wichtiger denn je. Daher bittet der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) in Berlin um rege Teilnahme an der turnusmäßig vom Institut Freier Berufe (IFB) in Nürnberg durchgeführten Umfrage zur Konjunktureinschätzung in den Freien Berufen, um einen möglichst validen Überblick auf die Lage der Freien Berufe zu ermöglichen. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert ca. 10 Minuten.

Die Umfrage finden Sie hier.

Die Datenerhebung erfolgt anonym, E-Mail- und IP-Adresse werden nicht protokolliert. Die Daten werden streng vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und sind entsprechend den Datenschutzbestimmungen der BRD vor dem Zugriff Unbefugter gesichert.

Links