Am 25.04.2024 findet erneut der bundesweite Aktionstag zur Berufsorientierung für Mädchen und Jungen statt, um Jugendlichen Hilfestellungen bei der Berufswahl zu geben und über Berufe jenseits der häufig von Männern bzw. von Frauen gewählten Bereiche zu informieren.

Die Generalzolldirektion hat ein Informationsschreiben zum Thema „Wasserpfeifentabak – Mehrkomponenten-Systeme zur Herstellung von Wasserpfeifentabak“ veröffentlicht, verbunden mit der Bitte, dieses Schreiben unseren Mitgliedern bekannt zu machen. Das Informationsschreiben ist hier veröffentlicht.

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Umstellung der Zinsfestsetzungen nach § 233a AO (Änderung von nach altem Recht ergangenen Zinsfestsetzungen)

Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat Informationen zur Umstellung der Zinsfestsetzungen nach § 233a AO bekannt gegeben:

„Nachdem seit Ende letzten Jahres bereits die Erstfestsetzungen von Zinsen nach § 233a AO mit dem Zinssatz von 0,15 % pro Monat (§ 233a Abs. 1a AO) erfolgen, werden ab November 2023 die ausgesetzten und/ oder vorläufig ergangenen Festsetzungen von Zinsen nach § 233a AO neu berechnet werden. In sämtlichen Verfahren, in denen

- die Zinsfestsetzung nach § 164 Absatz 1 AO oder § 239 Absatz 4 AO noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht,

- die Zinsen (ganz oder teilweise) nach § 165 Absatz 1 Satz 2 AO vorläufig festgesetzt worden sind,

- die Zinsfestsetzung nach § 165 Absatz 1 Satz 4 i. V. m. Absatz 1 Satz 2 AO ausgesetzt ist oder

- aufgrund eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs noch keine Unanfechtbarkeit eingetreten ist,

und in denen die Änderung des Zinssatzes – insbesondere im Hinblick auf § 176 AO – tatsächlich zu einer Änderung der Zinsfestsetzung führt, wird ein geänderter Zinsbescheid nach § 233a AO erlassen werden. Die Abwicklung des gesamten Umstellungslaufs ist von November 2023 bis Ende Februar 2024 geplant.“