Seit November 2024 wird die W-IdNr. in Deutschland schrittweise eingeführt. Ziel ist es, wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig zu identifizieren. Daher wird die W-IdNr. einmalig vergeben und bleibt auch bei einem Umzug des Betriebssitzes innerhalb Deutschlands unverändert. Die Vergabe erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – eine Beantragung ist nicht erforderlich. Zunächst erhalten Unternehmen, die bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzen, eine W-IdNr., werden aber nicht individuell informiert. Stattdessen erfolgt die Bekanntgabe über das Bundessteuerblatt. Unternehmen ohne USt-IdNr. erhalten ihre W-IdNr. über ihr ELSTER-Benutzerkonto, sofern sie der elektronischen Mitteilung zugestimmt und ein aktives Benutzerkonto eingerichtet haben. Bis zur vollständigen Vergabe der W-IdNr., die voraussichtlich Ende 2026 abgeschlossen sein wird, bleibt die Angabe der W-IdNr. optional. Danach wird die W-IdNr. das zentrale Identifikationsmerkmal in der Kommunikation mit den Finanzbehörden. Weitere Details - auch zu den kürzlich aufgetretenen Problemen bei der Vergabe der W-IdNr. - finden Sie auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern.

Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 18.11.2024 die fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Finanzamtszuständigkeitsverordnung erlassen. 

Durch die Änderungsverordnung werden zum 11.01.2025 alle bestehenden Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität des Landes Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) integriert. Damit bündelt und vernetzt das Land besondere Expertise und Kompetenzen der Finanzverwaltung, um landesweit noch schneller, entschiedener und effektiver gegen Steuerkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzugehen.

Außerdem sieht die Änderungsverordnung zum 11.01.2025 eine Zentralisierung im Finanzamt Borken für die Umsatzbesteuerung sowie für die Besteuerung der ertragsteuerlichen Betriebe gewerblicher Art der in die Zuständigkeit von Nordrhein-Westfallen fallenden ansässigen Bundesbehörden vor. Für die Außenprüfungen dieser Einheiten des Bundes wird die GKPB Krefeld für zuständig erklärt.

Zudem hat sich die landesweite Servicehotline der Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen bewährt und die Erprobungsklausel wird in eine dauerhafte Regelung überführt.

Die Verordnung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen sowie im Bundessteuerblatt - Teil I - verkündet.

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Unterstützender Terminservice für die Registrierung Steuerberaterplattform/beSt

 Zur Unterstützung bei der Registrierung für das beSt bietet die Bundessteuerberaterkammer ab sofort einen Terminservice an. Über folgenden Link können Sie einen Termin buchen, um die Registrierung gemeinsam mit einem Servicemitarbeitenden der Bundessteuerberaterkammer durchzuführen: www.terminland.de/best

Der Termin umfasst die Registrierung und Aktivierung der besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer. Der Import in eine Fachsoftware wird im Termin nicht abgebildet.

Damit der Termin stattfinden kann, sollte folgendes vorbereitet sein:

  • Registrierungscode aus dem Anschreiben der Bundessteuerberaterkammer: Sollte Ihnen dieses Schreiben nicht mehr vorliegen oder der Registrierungscode ungültig sein, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres vollständigen Namens, Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer und Ihrer Kammermitgliedsnummer an: service@bstbk-steuerberaterplattform.de.
  • Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion und dazugehöriger eID-PIN: Sollte die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nicht aktiviert sein oder sollten Sie eine neue eID-PIN benötigen, nutzen Sie bitte diesen Link.
  • Installierte und gestartete AusweisApp auf dem PC (aktuellste Version): Den Download für die AusweisApp für Ihren PC erhalten Sie auf dieser Website.
  • Kartenlesegerät für Personalausweis: Die Liste der kompatiblen Kartenlesegeräte finden Sie hier. Prüfen Sie bitte, ob für Ihr kompatibles USB-Kartenlesegerät Treiber- oder Firmware-Updates bereitstehen und führen Sie diese aus.