Seit November 2024 wird die W-IdNr. in Deutschland schrittweise eingeführt. Ziel ist es, wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig zu identifizieren. Daher wird die W-IdNr. einmalig vergeben und bleibt auch bei einem Umzug des Betriebssitzes innerhalb Deutschlands unverändert. Die Vergabe erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – eine Beantragung ist nicht erforderlich. Zunächst erhalten Unternehmen, die bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzen, eine W-IdNr., werden aber nicht individuell informiert. Stattdessen erfolgt die Bekanntgabe über das Bundessteuerblatt. Unternehmen ohne USt-IdNr. erhalten ihre W-IdNr. über ihr ELSTER-Benutzerkonto, sofern sie der elektronischen Mitteilung zugestimmt und ein aktives Benutzerkonto eingerichtet haben. Bis zur vollständigen Vergabe der W-IdNr., die voraussichtlich Ende 2026 abgeschlossen sein wird, bleibt die Angabe der W-IdNr. optional. Danach wird die W-IdNr. das zentrale Identifikationsmerkmal in der Kommunikation mit den Finanzbehörden. Weitere Details - auch zu den kürzlich aufgetretenen Problemen bei der Vergabe der W-IdNr. - finden Sie auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern.

Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 18.11.2024 die fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Finanzamtszuständigkeitsverordnung erlassen. 

Durch die Änderungsverordnung werden zum 11.01.2025 alle bestehenden Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität des Landes Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) integriert. Damit bündelt und vernetzt das Land besondere Expertise und Kompetenzen der Finanzverwaltung, um landesweit noch schneller, entschiedener und effektiver gegen Steuerkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzugehen.

Außerdem sieht die Änderungsverordnung zum 11.01.2025 eine Zentralisierung im Finanzamt Borken für die Umsatzbesteuerung sowie für die Besteuerung der ertragsteuerlichen Betriebe gewerblicher Art der in die Zuständigkeit von Nordrhein-Westfallen fallenden ansässigen Bundesbehörden vor. Für die Außenprüfungen dieser Einheiten des Bundes wird die GKPB Krefeld für zuständig erklärt.

Zudem hat sich die landesweite Servicehotline der Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen bewährt und die Erprobungsklausel wird in eine dauerhafte Regelung überführt.

Die Verordnung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen sowie im Bundessteuerblatt - Teil I - verkündet.

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Update Grundsteuerreform: Kammerpräsidenten im Gespräch mit dem Finanzministerium NRW

Am 01.07.2022 startete die Abgabe der Feststellungserklärungen für die Neuberechnung der Grundsteuer. Das Finanzministerium NRW hat die Präsidenten der Steuerberaterkammer in NRW über eine erste Bestandsaufnahme unterrichtet. Danach sind mit Stand 21.07.2022 rund 284.000 Erklärungen elektronisch über den ELSTER-Eingangsserver eingegangen. Davon sind 95,5 % aller Erklärungen direkt mit ELSTER erstellt worden. Der Rest verteilt sich auf eine Vielzahl von Programmen, wobei der Grundsteuerlotse, der jedoch nicht für Kanzleien geeignet ist, mit rund 10.000 Eingängen einen Anteil von etwa 3,7 % hat. Über „FINO /DATEV“ ist bis zum 21.07.2022 keine Erklärung eingegangen.

In einer Telefonkonferenz mit den Präsidenten der Steuerberaterkammern in NRW am 25.07.2022 zeigte sich Herr Steuerabteilungsleiter Dr. Leis sehr besorgt im Hinblick auf das Abgabeverhalten der steuerberatenden Berufe und warb für ELSTER als praktikable Alternativlösung zu berufseigenen und anderen Fachprogrammen. Die technischen Probleme, die gleich zu Beginn des Abgabezeitraums  wegen Überlastung der „ELSTER“-Plattform bestanden haben, seien behoben. Die Finanzverwaltung hatte diesen Ansturm nicht erwartet, der vielleicht aber auch dadurch verursacht wurde, dass bereits viele Berufskolleginnen und Berufskollegen die ELSTER-Plattform für ihre Kanzlei-Fälle entdeckt haben und somit die parallele Daueranschaltung zu einer Überlastung bei der Finanzverwaltung geführt hat.

Um die Anzahl der Erklärungen zu erhöhen, hat die Finanzverwaltung nicht nur ihr technisches Unterstützungsangebot ausgebaut, sondern auch weitere Erklär-Videos und Klick-für-Klick-Anleitungen auf www.grundsteuer.nrw.de veröffentlicht und bis zu 200 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Grundsteuer-Hotline akquiriert.

Im Gespräch mit Herrn Dr. Leis wurde deutlich, dass die Finanzverwaltung vom Berufsstand mehr "Input" erwartet. Die Präsidenten wiesen darauf hin, dass auch Steuerberater die „ELSTER“-Plattform nutzen und dass aufgrund des geringen Anteils an Erklärungen, die über Fachsoftware übermittelt wurden, keine voreiligen Schlüsse gezogen werden dürfen. Die Präsidenten erinnerten ferner an die unverändert hohe Arbeitsbelastung in den Kanzleien und forderten eine Fristverlängerung auch für die Grundsteuer. Wegen des bislang geringen Erklärungseingangs zeigte das Finanzministerium in dieser Frage aber (noch) wenig Entgegenkommen. Vielmehr wurde hinterfragt, ob der Berufsstand aufgrund seiner durchgehenden Belastung Unterstützung durch „Verlagerung auf weitere Schultern“ benötigt. Wenn dies gewünscht sei, sollten entsprechende Hinweise signalisiert werden.

Alle Beteiligten waren sich einig, dass die Bearbeitung der Feststellungserklärungen angesichts des nur viermonatigen Zeitfensters jetzt zügig in Angriff genommen werden muss. Neben der zu bewältigenden Masse an Erklärungen besteht zum Teil eine erhebliche Komplexität bei der Neubewertung der wirtschaftlichen Einheiten, die Zeit kostet und bei der Dauer der Bearbeitung berücksichtigt werden muss. Die Präsidenten erklärten sich bereit, die Mitglieder ihrer Kammern aufzurufen, die bestehenden Hilfsangebote der Finanzverwaltung bei Bedarf in Anspruch zu nehmen und möglichst viele Feststellungserklärungen bis zum 31.10.2022 abzugeben, damit das Mammutprojekt „Grundsteuerreform“ auch gelingt.