Die Finanzverwaltung NRW wird weder für das laufende Jahr noch für künftige Jahre eine Information zu konkreten Prüffeldern herausgeben. Dies teilte sie den Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben vom April 2025 mit. Zu den Beweggründen äußert sich die Finanzverwaltung NRW wie folgt:

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wurde am 8. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – BGBl. 2025 Teil I, Nr. 105 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/105/VO.html). Die Änderungen und somit insbesondere auch die Gebührenerhöhungen, über die wir in den Kammermitteilungen Nr. 153 vom 21.03.2025 berichtet hatten, treten zum 1. Juli 2025 in Kraft.

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Vollmachtsdatenbank: Neue Weisungsformulare auf www.bstbk.de

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) stellt für die Vollmachtsdatenbank drei verschiedene Weisungsformulare zur Verfügung.

Bei Rechtsformwechsel oder Übernahme einer Steuerberaterpraxis besteht die Möglichkeit, in der Vollmachtsdatenbank die Daten der angelegten Vollmachtsdatensätze auf die neu angelegte oder übernehmende Praxis zu übertragen. Liegen die Voraussetzungen für einen Übertrag vor, so kann dieser mit einem der drei Weisungsformulare beauftragt werden. Dabei ist zu beachten, dass für Gesamtrechtsnachfolge, Einzelrechtsnachfolge und identitätswahrenden Rechtsformwechsel jeweils unterschiedliche Weisungsformulare verwendet werden müssen. Nach erfolgreichem Übertrag müssen die Vollmachtsdatensätze erneut an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Die entsprechenden Weisungsformulare stehen auf der Webseite der BStBK unter „Vollmachtsdatenbank“ im Bereich Dokumente zum Download zur Verfügung: https://www.bstbk.de/de/themen/vollmachtsdatenbank.