Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) stellt für die Vollmachtsdatenbank drei verschiedene Weisungsformulare zur Verfügung.
Bei Rechtsformwechsel oder Übernahme einer Steuerberaterpraxis besteht die Möglichkeit, in der Vollmachtsdatenbank die Daten der angelegten Vollmachtsdatensätze auf die neu angelegte oder übernehmende Praxis zu übertragen. Liegen die Voraussetzungen für einen Übertrag vor, so kann dieser mit einem der drei Weisungsformulare beauftragt werden. Dabei ist zu beachten, dass für Gesamtrechtsnachfolge, Einzelrechtsnachfolge und identitätswahrenden Rechtsformwechsel jeweils unterschiedliche Weisungsformulare verwendet werden müssen. Nach erfolgreichem Übertrag müssen die Vollmachtsdatensätze erneut an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Die entsprechenden Weisungsformulare stehen auf der Webseite der BStBK unter „Vollmachtsdatenbank“ im Bereich Dokumente zum Download zur Verfügung: https://www.bstbk.de/de/themen/vollmachtsdatenbank.