Seit November 2024 wird die W-IdNr. in Deutschland schrittweise eingeführt. Ziel ist es, wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig zu identifizieren. Daher wird die W-IdNr. einmalig vergeben und bleibt auch bei einem Umzug des Betriebssitzes innerhalb Deutschlands unverändert. Die Vergabe erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – eine Beantragung ist nicht erforderlich. Zunächst erhalten Unternehmen, die bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzen, eine W-IdNr., werden aber nicht individuell informiert. Stattdessen erfolgt die Bekanntgabe über das Bundessteuerblatt. Unternehmen ohne USt-IdNr. erhalten ihre W-IdNr. über ihr ELSTER-Benutzerkonto, sofern sie der elektronischen Mitteilung zugestimmt und ein aktives Benutzerkonto eingerichtet haben. Bis zur vollständigen Vergabe der W-IdNr., die voraussichtlich Ende 2026 abgeschlossen sein wird, bleibt die Angabe der W-IdNr. optional. Danach wird die W-IdNr. das zentrale Identifikationsmerkmal in der Kommunikation mit den Finanzbehörden. Weitere Details - auch zu den kürzlich aufgetretenen Problemen bei der Vergabe der W-IdNr. - finden Sie auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern.

Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 18.11.2024 die fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Finanzamtszuständigkeitsverordnung erlassen. 

Durch die Änderungsverordnung werden zum 11.01.2025 alle bestehenden Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität des Landes Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) integriert. Damit bündelt und vernetzt das Land besondere Expertise und Kompetenzen der Finanzverwaltung, um landesweit noch schneller, entschiedener und effektiver gegen Steuerkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzugehen.

Außerdem sieht die Änderungsverordnung zum 11.01.2025 eine Zentralisierung im Finanzamt Borken für die Umsatzbesteuerung sowie für die Besteuerung der ertragsteuerlichen Betriebe gewerblicher Art der in die Zuständigkeit von Nordrhein-Westfallen fallenden ansässigen Bundesbehörden vor. Für die Außenprüfungen dieser Einheiten des Bundes wird die GKPB Krefeld für zuständig erklärt.

Zudem hat sich die landesweite Servicehotline der Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen bewährt und die Erprobungsklausel wird in eine dauerhafte Regelung überführt.

Die Verordnung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen sowie im Bundessteuerblatt - Teil I - verkündet.

Vollmachtsdatenbank

Vollmachtsdatenbank

Online-Anwendung für Steuerberater
zur Verwaltung von Vollmachten

Die Vollmachtsdatenbank (VDB) ist eine Online-Anwendung für Steuerberater, über die durch Mandanten schriftlich erteilte Vollmachten verwaltet werden können. Die Vollmachten müssen nicht mehr postalisch an die Finanzverwaltung übersendet werden, sondern werden vielmehr auf elektronischem Wege übermittelt. Über die VDB erhält der Steuerberater zudem die Berechtigung für den Zugriff auf die bei der Finanzverwaltung elektronisch gespeicherten Daten des Mandanten und für den Abruf zur weiteren Verarbeitung in den jeweiligen Kanzleiprogrammen. 

Um die VDB nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst registrieren. Für die Registrierung benötigen Sie einen Mitgliedsausweis der Steuerberaterkammer Düsseldorf oder alternativ eine SmartCard Classic für Berufsträger der DATEV.

Zur Vollmachtsdatenbank

Eigenbetrieb der Vollmachtsdatenbank
durch die Bundessteuerberaterkammer

Gemäß § 86 Abs. 2 Nr. 10 StBerG ist die Bundessteuerberaterkammer zum Eigenbetrieb der VDB verpflichtet. Starttermin des BStBK-Eigenbetriebs war der 1. Juli 2020. Die DATEV eG fungiert als technischer Dienstleister der Bundessteuerberaterkammer. 

Weitere Informationen: 

www.bstbk.de/de/themen/vollmachtsdatenbank

Liste Ansprechpartner (PDF)

Zugang über den Mitgliedsausweis
der Steuerberaterkammer Düsseldorf

Die erstmalige Ausgabe des Mitgliedsausweises ist kostenlos. Der Ausweis wird per Post zugestellt. Mit diesem Schreiben erhalten Sie auch ein Formular zur Identifizierung, das Sie bitte ausfüllen und zusammen mit der Ausweiskopie an die im Formular genannte Adresse senden. Benötigen Sie einen Ersatzausweis, z. B. wegen Verlust oder Beschädigung, ist dies natürlich möglich. Um die im Mitgliedsausweis gespeicherten Daten auslesen und elektronisch nutzen zu können, benötigen Sie ein Kartenlesegerät sowie die entsprechende Sicherheitssoftware „Sicherheitspaket compact VDB”.

Antrag auf Ausstellung eines Mitgliedsausweises (PDF)

Weitergehende Informationen zur Inbetriebnahme des Mitgliedsausweises

Zugang über die SmartCard Classic für Berufsträger

Die SmartCard Classic für Berufsträger erhalten Sie über die DATEV. Zusätzlich benötigen Sie ein Kartenlesegerät und eine entsprechende Sicherheitssoftware. Wenn Sie eine SmartCard im mIdentity-Format haben, entfällt das Kartenlesegerät.

Hinweis: Um die SmartCard Classic für Berufsträger für die VDB zu aktivieren, müssen Sie noch die der Karte zugeordnete User-ID dem Berufsregister der Steuerberaterkammer Düsseldorf mitteilen.

Zur SmartCard Classic für Berufsträger

Antrag auf Registrierung der SmartCard Classic für Berufsträger (PDF)

Registrierung zur Vollmachtsdatenbank

Sobald Sie die User-ID der SmartCard Classic für Berufsträger dem Berufsregister mitgeteilt und eine E-Mail-Bestätigung darüber erhalten beziehungsweise den Mitgliedsausweis freigeschaltet haben, können Sie sich zur VDB registrieren.

Online-Registrierung zur Vollmachtsdatenbank

Hinweise zum Registrierungsprozess

Grundsätzlich muss sich jeder selbstständige Steuerberater bzw. seine Kanzlei separat registrieren. Bitte beachten Sie, dass innerhalb des Registrierungsprozesses die aktuell im Berufsregister zu Ihrer Person bzw. Ihrer Kanzlei hinterlegten Daten Verwendung finden. Sofern sich kurzfristig Änderungen ergeben haben (Umzug, Änderung der Kontaktdaten, Aufnahme eines weiteren Berufsträgers o. ä.), sollten Sie dies umgehend dem Berufsregister der Steuerberaterkammer Düsseldorf mitteilen.

Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit im Rahmen einer Berufsausübungsgesellschaft ausüben, reicht es aus, wenn die Registrierung von einem der vertretungsberechtigten Berufsträger vorgenommen wird. Die weiteren vertretungsberechtigten Berufsträger werden automatisch für die Kanzlei mitregistriert, vorausgesetzt die weiteren Personen sind im Berufsregister mit der Berufsausübungsgesellschaft verknüpft und haben eine eigene SmartCard Classic für Berufsträger oder einen Mitgliedsausweis der Steuerberaterkammer Düsseldorf. 

Vollmacht

Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen (PDF)

Beiblatt zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen (PDF)

Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster für Vollmachten (PDF)

Musteranschreiben Vollmachtsdatenbank an Mandant (word)