Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat mitgeteilt, dass die Einreichung der Schlussabrechnung – ohne Einschränkungen für prüfende Dritte – über das nach wie vor gültige Fristende 30. September 2024 hinaus bis einschließlich 15. Oktober 2024 möglich sein wird, u. a. um ggf. technische Probleme der prüfenden Dritten beheben zu können. Bis zum 15. Oktober 2024 eingereichte Schlussabrechnungen werden von der Bewilligungsstelle entgegengenommen und bearbeitet. Der 15. Oktober 2024 ist keine formale Fristverlängerung, sondern eine „technische Übergangsfrist“. 

In den Fällen, in denen bis zum 15. Oktober 2024 keine Schlussabrechnung eingereicht wurde, erhalten die prüfenden Dritten Mahn- und Anhörungsschreiben der Bewilligungsstelle per E-Mail. Im Zuge der Anhörung wird den prüfenden Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme sowie die Option eingeräumt, selbständig eine nachträgliche Freischaltung und Einreichung der Schlussabrechnung bis einschließlich 30. November 2024 im Antragsportal vorzunehmen. 

Im Anschluss daran erfolgen Rückforderungsmaßnahmen, da die Nichteinreichung der Schlussabrechnung die vollständige Rückzahlung der erhaltenen Hilfen zur Folge hat. Eine nachträgliche Einreichung ist dann nur noch in begründeten Einzelfällen nach Rücksprache mit der Bewilligungsstelle möglich. 

Weitere Informationen zu den Corona-Schlussabrechnungen sowie die Telefonnummer der Hotline für prüfende Dritte finden Sie hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Nach langwierigen und intensiven Gesprächen zwischen den Präsidenten der drei nordrhein-westfälischen Steuerberaterkammern und der Finanzverwaltung hat das Finanzministerium NRW jetzt Erleichterungen für Steuerberater beim sog. Bürgerservice angekündigt. Über die Tastenauswahl „3“ soll eine Verbindung zur zuständigen Sachbearbeitung oder die Herausgabe der direkten Durchwahlnummer erfolgen. Daneben besteht die Möglichkeit, über ein elektronisches Formular ohne vorherige Registrierung eine Rückrufbitte bei der Sachbearbeitung zu hinterlegen. Wir hoffen, dass die Maßnahmen kurzfristig zu einer spürbaren Verbesserung der Kommunikation zwischen Berater und Finanzverwaltung führen und dass die Wartezeiten in der Hotline deutlich verkürzt werden.  

Weitere Informationen finden Sie in diesem Schreiben des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen:

Vollmachtsdatenbank

Vollmachtsdatenbank

Online-Anwendung für Steuerberater
zur Verwaltung von Vollmachten

Die Vollmachtsdatenbank (VDB) ist eine Online-Anwendung für Steuerberater, über die durch Mandanten schriftlich erteilte Vollmachten verwaltet werden können. Die Vollmachten müssen nicht mehr postalisch an die Finanzverwaltung übersendet werden, sondern werden vielmehr auf elektronischem Wege übermittelt. Über die VDB erhält der Steuerberater zudem die Berechtigung für den Zugriff auf die bei der Finanzverwaltung elektronisch gespeicherten Daten des Mandanten und für den Abruf zur weiteren Verarbeitung in den jeweiligen Kanzleiprogrammen. 

Um die VDB nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst registrieren. Für die Registrierung benötigen Sie einen Mitgliedsausweis der Steuerberaterkammer Düsseldorf oder alternativ eine SmartCard Classic für Berufsträger der DATEV.

Zur Vollmachtsdatenbank

Eigenbetrieb der Vollmachtsdatenbank
durch die Bundessteuerberaterkammer

Gemäß § 86 Abs. 2 Nr. 10 StBerG ist die Bundessteuerberaterkammer zum Eigenbetrieb der VDB verpflichtet. Starttermin des BStBK-Eigenbetriebs war der 1. Juli 2020. Die DATEV eG fungiert als technischer Dienstleister der Bundessteuerberaterkammer. 

Weitere Informationen: 

www.bstbk.de/de/themen/vollmachtsdatenbank

Liste Ansprechpartner (PDF)

Zugang über den Mitgliedsausweis
der Steuerberaterkammer Düsseldorf

Die erstmalige Ausgabe des Mitgliedsausweises ist kostenlos. Der Ausweis wird per Post zugestellt. Mit diesem Schreiben erhalten Sie auch ein Formular zur Identifizierung, das Sie bitte ausfüllen und zusammen mit der Ausweiskopie an die im Formular genannte Adresse senden. Benötigen Sie einen Ersatzausweis, z. B. wegen Verlust oder Beschädigung, ist dies natürlich möglich. Um die im Mitgliedsausweis gespeicherten Daten auslesen und elektronisch nutzen zu können, benötigen Sie ein Kartenlesegerät sowie die entsprechende Sicherheitssoftware „Sicherheitspaket compact VDB”.

Antrag auf Ausstellung eines Mitgliedsausweises (PDF)

Weitergehende Informationen zur Inbetriebnahme des Mitgliedsausweises

Zugang über die SmartCard Classic für Berufsträger

Die SmartCard Classic für Berufsträger erhalten Sie über die DATEV. Zusätzlich benötigen Sie ein Kartenlesegerät und eine entsprechende Sicherheitssoftware. Wenn Sie eine SmartCard im mIdentity-Format haben, entfällt das Kartenlesegerät.

Hinweis: Um die SmartCard Classic für Berufsträger für die VDB zu aktivieren, müssen Sie noch die der Karte zugeordnete User-ID dem Berufsregister der Steuerberaterkammer Düsseldorf mitteilen.

Zur SmartCard Classic für Berufsträger

Antrag auf Registrierung der SmartCard Classic für Berufsträger (PDF)

Registrierung zur Vollmachtsdatenbank

Sobald Sie die User-ID der SmartCard Classic für Berufsträger dem Berufsregister mitgeteilt und eine E-Mail-Bestätigung darüber erhalten beziehungsweise den Mitgliedsausweis freigeschaltet haben, können Sie sich zur VDB registrieren.

Online-Registrierung zur Vollmachtsdatenbank

Hinweise zum Registrierungsprozess

Grundsätzlich muss sich jeder selbstständige Steuerberater bzw. seine Kanzlei separat registrieren. Bitte beachten Sie, dass innerhalb des Registrierungsprozesses die aktuell im Berufsregister zu Ihrer Person bzw. Ihrer Kanzlei hinterlegten Daten Verwendung finden. Sofern sich kurzfristig Änderungen ergeben haben (Umzug, Änderung der Kontaktdaten, Aufnahme eines weiteren Berufsträgers o. ä.), sollten Sie dies umgehend dem Berufsregister der Steuerberaterkammer Düsseldorf mitteilen.

Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit im Rahmen einer Berufsausübungsgesellschaft ausüben, reicht es aus, wenn die Registrierung von einem der vertretungsberechtigten Berufsträger vorgenommen wird. Die weiteren vertretungsberechtigten Berufsträger werden automatisch für die Kanzlei mitregistriert, vorausgesetzt die weiteren Personen sind im Berufsregister mit der Berufsausübungsgesellschaft verknüpft und haben eine eigene SmartCard Classic für Berufsträger oder einen Mitgliedsausweis der Steuerberaterkammer Düsseldorf. 

Vollmacht

Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen (PDF)

Beiblatt zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen (PDF)

Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster für Vollmachten (PDF)

Musteranschreiben Vollmachtsdatenbank an Mandant (word)