Die Finanzverwaltung NRW wird weder für das laufende Jahr noch für künftige Jahre eine Information zu konkreten Prüffeldern herausgeben. Dies teilte sie den Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben vom April 2025 mit. Zu den Beweggründen äußert sich die Finanzverwaltung NRW wie folgt:

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wurde am 8. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – BGBl. 2025 Teil I, Nr. 105 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/105/VO.html). Die Änderungen und somit insbesondere auch die Gebührenerhöhungen, über die wir in den Kammermitteilungen Nr. 153 vom 21.03.2025 berichtet hatten, treten zum 1. Juli 2025 in Kraft.

Vollmachtsdatenbank

Vollmachtsdatenbank

Online-Anwendung für Steuerberater
zur Verwaltung von Vollmachten

Die Vollmachtsdatenbank (VDB) ist eine Online-Anwendung für Steuerberater, über die durch Mandanten schriftlich erteilte Vollmachten verwaltet werden können. Die Vollmachten müssen nicht mehr postalisch an die Finanzverwaltung übersendet werden, sondern werden vielmehr auf elektronischem Wege übermittelt. Über die VDB erhält der Steuerberater zudem die Berechtigung für den Zugriff auf die bei der Finanzverwaltung elektronisch gespeicherten Daten des Mandanten und für den Abruf zur weiteren Verarbeitung in den jeweiligen Kanzleiprogrammen. 

Um die VDB nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst registrieren. Für die Registrierung benötigen Sie einen Mitgliedsausweis der Steuerberaterkammer Düsseldorf oder alternativ eine SmartCard Classic für Berufsträger der DATEV.

Zur Vollmachtsdatenbank

Eigenbetrieb der Vollmachtsdatenbank
durch die Bundessteuerberaterkammer

Gemäß § 86 Abs. 2 Nr. 10 StBerG ist die Bundessteuerberaterkammer zum Eigenbetrieb der VDB verpflichtet. Starttermin des BStBK-Eigenbetriebs war der 1. Juli 2020. Die DATEV eG fungiert als technischer Dienstleister der Bundessteuerberaterkammer. 

Weitere Informationen: 

www.bstbk.de/de/themen/vollmachtsdatenbank

Liste Ansprechpartner (PDF)

Zugang über den Mitgliedsausweis
der Steuerberaterkammer Düsseldorf

Die erstmalige Ausgabe des Mitgliedsausweises ist kostenlos. Der Ausweis wird per Post zugestellt. Mit diesem Schreiben erhalten Sie auch ein Formular zur Identifizierung, das Sie bitte ausfüllen und zusammen mit der Ausweiskopie an die im Formular genannte Adresse senden. Benötigen Sie einen Ersatzausweis, z. B. wegen Verlust oder Beschädigung, ist dies natürlich möglich. Um die im Mitgliedsausweis gespeicherten Daten auslesen und elektronisch nutzen zu können, benötigen Sie ein Kartenlesegerät sowie die entsprechende Sicherheitssoftware „Sicherheitspaket compact VDB”.

Antrag auf Ausstellung eines Mitgliedsausweises (PDF)

Weitergehende Informationen zur Inbetriebnahme des Mitgliedsausweises

Zugang über die SmartCard Classic für Berufsträger

Die SmartCard Classic für Berufsträger erhalten Sie über die DATEV. Zusätzlich benötigen Sie ein Kartenlesegerät und eine entsprechende Sicherheitssoftware. Wenn Sie eine SmartCard im mIdentity-Format haben, entfällt das Kartenlesegerät.

Hinweis: Um die SmartCard Classic für Berufsträger für die VDB zu aktivieren, müssen Sie noch die der Karte zugeordnete User-ID dem Berufsregister der Steuerberaterkammer Düsseldorf mitteilen.

Zur SmartCard Classic für Berufsträger

Antrag auf Registrierung der SmartCard Classic für Berufsträger (PDF)

Registrierung zur Vollmachtsdatenbank

Sobald Sie die User-ID der SmartCard Classic für Berufsträger dem Berufsregister mitgeteilt und eine E-Mail-Bestätigung darüber erhalten beziehungsweise den Mitgliedsausweis freigeschaltet haben, können Sie sich zur VDB registrieren.

Online-Registrierung zur Vollmachtsdatenbank

Hinweise zum Registrierungsprozess

Grundsätzlich muss sich jeder selbstständige Steuerberater bzw. seine Kanzlei separat registrieren. Bitte beachten Sie, dass innerhalb des Registrierungsprozesses die aktuell im Berufsregister zu Ihrer Person bzw. Ihrer Kanzlei hinterlegten Daten Verwendung finden. Sofern sich kurzfristig Änderungen ergeben haben (Umzug, Änderung der Kontaktdaten, Aufnahme eines weiteren Berufsträgers o. ä.), sollten Sie dies umgehend dem Berufsregister der Steuerberaterkammer Düsseldorf mitteilen.

Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit im Rahmen einer Berufsausübungsgesellschaft ausüben, reicht es aus, wenn die Registrierung von einem der vertretungsberechtigten Berufsträger vorgenommen wird. Die weiteren vertretungsberechtigten Berufsträger werden automatisch für die Kanzlei mitregistriert, vorausgesetzt die weiteren Personen sind im Berufsregister mit der Berufsausübungsgesellschaft verknüpft und haben eine eigene SmartCard Classic für Berufsträger oder einen Mitgliedsausweis der Steuerberaterkammer Düsseldorf. 

Vollmacht

Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen (PDF)

Beiblatt zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen (PDF)

Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster für Vollmachten (PDF)

Musteranschreiben Vollmachtsdatenbank an Mandant (word)