Das große Jahrestreffen des Berufsstands findet am 8. und 9. Mai 2023 im Congress Center Hamburg statt. Spannende Keynotes, umfangreiche Fortbildung, Informationen zu aktuellen Themen, Top-Referenten und die Begegnung mit Berufskolleginnen und -kollegen – das ist die Mischung, die eine Teilnahme am Deutschen Steuerberaterkongress zu einem Muss für den Berufsstand macht.

Die Vollmachtsdatenbank (VDB) ist nun in einer erweiterten Version mit DIVA II-Funktionen (Digitaler Verwaltungsakt Stufe 2/DIVA II) freigeschaltet worden.

Bei „DIVA II“ handelt es sich um eine weitere Ausbaustufe des bereits seit Frühjahr 2020 in ELSTER-Online integrierten digitalen Verwaltungsakts (DIVA), der es der Finanzverwaltung bislang ermöglicht hat, digitale Einkommensteuererstbescheide an Steuerpflichtige zu übermitteln.

Startseite

Evaluierung der Körperschaftsteuer-Option nach § 1a KStG – Bitte um Mitwirkung

Für die Evaluierung der Körperschaftsteuer-Option nach § 1a KStG wurde eine Bund-/Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet. Da es von optierenden Gesellschaften noch keine Veranlagungsdaten für den Zeitraum der Optionsausübung gibt, hat das BMF den Berufsstand darum gebeten, der Arbeitsgruppe die Erfahrungen aus Praxisfällen mitzuteilen.

  • In Fällen, in denen die beratenen Gesellschaften tatsächlich zur Körperschaftsbesteuerung optiert haben oder beabsichtigen, demnächst zu optieren: Welche Verbesserungen hinsichtlich der Ausübung der Option werden für sinnvoll bzw. notwendig erachtet.
  • In Fällen, in denen Gesellschaften zwar den Antrag auf Option ernsthaft in Erwägung gezogen haben, sich letztlich aber dagegen entschieden haben: Welche Gründe waren für die Entscheidung gegen die Option maßgeblich und welche Änderungen wären aus Beratersicht erforderlich, um den betreffenden Gesellschaften ggf. doch zur Körperschaftsbesteuerung zu raten.
  • Als zusätzliche Information wäre es für die Evaluation zudem hilfreich, wenn Angaben zu Rechtsform und Beschäftigtenzahl der jeweiligen Beratungsunternehmen gemacht werden könnten.

Die Bundessteuerberaterkammer sammelt die Rückmeldungen und leitet sie an das BMF weiter. Bitte senden Sie Ihre Antworten bis zum 23. Dezember 2022 an steuerrecht@bstbk.de