Die Finanzverwaltung NRW wird weder für das laufende Jahr noch für künftige Jahre eine Information zu konkreten Prüffeldern herausgeben. Dies teilte sie den Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben vom April 2025 mit. Zu den Beweggründen äußert sich die Finanzverwaltung NRW wie folgt:

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wurde am 8. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – BGBl. 2025 Teil I, Nr. 105 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/105/VO.html). Die Änderungen und somit insbesondere auch die Gebührenerhöhungen, über die wir in den Kammermitteilungen Nr. 153 vom 21.03.2025 berichtet hatten, treten zum 1. Juli 2025 in Kraft.

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Impressumspflichten: Anpassungsbedarf für eigene Homepage prüfen

Wegen einer am 14.05.2024 in Kraft getretenen Gesetzesänderung empfehlen wir allen Mitgliedern eine Überprüfung der Impressumsangaben auf der eigenen Homepage. 

Am 14.05.2024 haben sich verschiedene gesetzliche Bezeichnungen geändert, die vor allem das Impressum und die Datenschutzerklärung einer Online-Präsenz betreffen. Die Änderungen basieren weitgehend auf europäischen Vorschriften.

Inhaltliche Änderungen sind mit den neuen Bezeichnungen nicht verbunden.

Prüfen Sie, ob Sie online (insbesondere im Impressum oder in der Datenschutzerklärung) einen der folgenden Begriffe verwenden:

-           Telemediengesetz

-           TMG

-           Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz

-           TTDSG

Wenn Sie keinen der oben genannten Begriffe verwenden, müssen Sie nichts weiter tun.

Wenn Sie einen dieser Begriffe verwenden, müssen Sie die folgenden Begriffe ersetzen:

Telemediengesetz durch Digitale-Dienste-Gesetz

TMG durch DDG

Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz        durch Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz

TDDSG durch TDDDG

Werden noch die alten gesetzlichen Bezeichnungen verwendet, liegt ein Rechtsverstoß vor. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen oder Bußgelder können die Folge sein.

Empfehlenswert ist ein Verzicht auf die Nennung von Gesetzen. Schreiben Sie also nicht „Impressum nach § 5 DDG”, sondern einfach nur „Impressum”. Das Gesetz verlangt nicht die Nennung einer Rechtsnorm. So vermeiden Sie jeglichen Anpassungsbedarf bei zukünftigen Änderungen.