Seit November 2024 wird die W-IdNr. in Deutschland schrittweise eingeführt. Ziel ist es, wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig zu identifizieren. Daher wird die W-IdNr. einmalig vergeben und bleibt auch bei einem Umzug des Betriebssitzes innerhalb Deutschlands unverändert. Die Vergabe erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – eine Beantragung ist nicht erforderlich. Zunächst erhalten Unternehmen, die bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzen, eine W-IdNr., werden aber nicht individuell informiert. Stattdessen erfolgt die Bekanntgabe über das Bundessteuerblatt. Unternehmen ohne USt-IdNr. erhalten ihre W-IdNr. über ihr ELSTER-Benutzerkonto, sofern sie der elektronischen Mitteilung zugestimmt und ein aktives Benutzerkonto eingerichtet haben. Bis zur vollständigen Vergabe der W-IdNr., die voraussichtlich Ende 2026 abgeschlossen sein wird, bleibt die Angabe der W-IdNr. optional. Danach wird die W-IdNr. das zentrale Identifikationsmerkmal in der Kommunikation mit den Finanzbehörden. Weitere Details - auch zu den kürzlich aufgetretenen Problemen bei der Vergabe der W-IdNr. - finden Sie auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern.

Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 18.11.2024 die fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Finanzamtszuständigkeitsverordnung erlassen. 

Durch die Änderungsverordnung werden zum 11.01.2025 alle bestehenden Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität des Landes Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) integriert. Damit bündelt und vernetzt das Land besondere Expertise und Kompetenzen der Finanzverwaltung, um landesweit noch schneller, entschiedener und effektiver gegen Steuerkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzugehen.

Außerdem sieht die Änderungsverordnung zum 11.01.2025 eine Zentralisierung im Finanzamt Borken für die Umsatzbesteuerung sowie für die Besteuerung der ertragsteuerlichen Betriebe gewerblicher Art der in die Zuständigkeit von Nordrhein-Westfallen fallenden ansässigen Bundesbehörden vor. Für die Außenprüfungen dieser Einheiten des Bundes wird die GKPB Krefeld für zuständig erklärt.

Zudem hat sich die landesweite Servicehotline der Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen bewährt und die Erprobungsklausel wird in eine dauerhafte Regelung überführt.

Die Verordnung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen sowie im Bundessteuerblatt - Teil I - verkündet.

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Praktika anbieten – Berufsnachwuchs finden

Viele Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen konnten pandemiebedingt kein Schülerpraktikum absolvieren. Damit fehlen ihnen wichtige Einblicke in die Berufswelt und mögliche Ausbildungsperspektiven. Um dies nachzuholen, ist die Aktion „Praktikum Jetzt!“ ins Leben gerufen worden: Arbeitgeber sind dazu aufgerufen, insbesondere im Aktionszeitraum 28. März bis 8. April, die zwei Wochen vor den Osterferien, Praktikumsplätze zur Verfügung zu stellen. Weitere Informationen zu der Aktion finden Sie im Flyer am Ende der Seite.

 

Nutzen Sie die Praktikumsstellenbörse der Steuerberaterkammer Düsseldorf, um mögliche Praktikanten zu finden oder auf freie Stellen in Ihrer Kanzlei aufmerksam zu machen. Um den Schülerinnen und Schülern authentische Einblicke in den Beruf geben zu können, ohne vertrauliche Mandantendaten offenzulegen, haben die Steuerberaterkammern ein Praktikanten-Paket mit Arbeitsunterlagen entwickelt. Die entsprechenden Links finden Sie am Ende der Seite.

 

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um mögliche Auszubildende auf den steuerberatenden Beruf aufmerksam zu machen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

 

 

Praktikumsstellenbörse der Kammer

Praktikanten-Paket der Kammer