Die Finanzverwaltung NRW wird weder für das laufende Jahr noch für künftige Jahre eine Information zu konkreten Prüffeldern herausgeben. Dies teilte sie den Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben vom April 2025 mit. Zu den Beweggründen äußert sich die Finanzverwaltung NRW wie folgt:

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wurde am 8. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – BGBl. 2025 Teil I, Nr. 105 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/105/VO.html). Die Änderungen und somit insbesondere auch die Gebührenerhöhungen, über die wir in den Kammermitteilungen Nr. 153 vom 21.03.2025 berichtet hatten, treten zum 1. Juli 2025 in Kraft.

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Umfrage zur Fachkräftesicherung bei den Freien Berufen

Das Institut Freier Berufe NRW (IFB NRW) untersucht derzeit die gegenwärtige Lage des Fachkräftemangels sowie den Wandel der Berufsbilder und Anforderungsprofile von Fachkräften und Auszubildenden in den Freien Berufen. Ziel ist es, einerseits konkrete Handlungsempfehlungen für eine zukunftsorientierte Aus- und Weiterbildungsstrategie zu eruieren sowie andererseits auch strukturelle und individuelle Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu erarbeiten. 

Zur Umfrage: https://de.research.net/r/IFB_Umfrage_2   

Für die Forschung des Instituts sind besonders die Erfahrungen von Steuerberatern sowie die Sicht ihrer Mitarbeiter eine wichtige Erkenntnisquelle. Das IFB NRW bittet daher, sich an einer Umfrage zu beteiligen und diese auch an Ihre Mitarbeiter weiterzuleiten. Der Fragebogen nimmt je nach beruflicher Position ca. 5-10 Minuten in Anspruch.   

Das IFB NRW ist eine unabhängige Forschungseinrichtung in der Trägerschaft des Verbandes Feier Berufe im Lande NRW. Das Forschungsprojekt wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt. Weitere Informationen zur Tätigkeit des IFB NRW finden Sie unter www.ifb-nrw.de.