Seit November 2024 wird die W-IdNr. in Deutschland schrittweise eingeführt. Ziel ist es, wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig zu identifizieren. Daher wird die W-IdNr. einmalig vergeben und bleibt auch bei einem Umzug des Betriebssitzes innerhalb Deutschlands unverändert. Die Vergabe erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – eine Beantragung ist nicht erforderlich. Zunächst erhalten Unternehmen, die bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzen, eine W-IdNr., werden aber nicht individuell informiert. Stattdessen erfolgt die Bekanntgabe über das Bundessteuerblatt. Unternehmen ohne USt-IdNr. erhalten ihre W-IdNr. über ihr ELSTER-Benutzerkonto, sofern sie der elektronischen Mitteilung zugestimmt und ein aktives Benutzerkonto eingerichtet haben. Bis zur vollständigen Vergabe der W-IdNr., die voraussichtlich Ende 2026 abgeschlossen sein wird, bleibt die Angabe der W-IdNr. optional. Danach wird die W-IdNr. das zentrale Identifikationsmerkmal in der Kommunikation mit den Finanzbehörden. Weitere Details - auch zu den kürzlich aufgetretenen Problemen bei der Vergabe der W-IdNr. - finden Sie auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern.

Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 18.11.2024 die fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Finanzamtszuständigkeitsverordnung erlassen. 

Durch die Änderungsverordnung werden zum 11.01.2025 alle bestehenden Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität des Landes Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) integriert. Damit bündelt und vernetzt das Land besondere Expertise und Kompetenzen der Finanzverwaltung, um landesweit noch schneller, entschiedener und effektiver gegen Steuerkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzugehen.

Außerdem sieht die Änderungsverordnung zum 11.01.2025 eine Zentralisierung im Finanzamt Borken für die Umsatzbesteuerung sowie für die Besteuerung der ertragsteuerlichen Betriebe gewerblicher Art der in die Zuständigkeit von Nordrhein-Westfallen fallenden ansässigen Bundesbehörden vor. Für die Außenprüfungen dieser Einheiten des Bundes wird die GKPB Krefeld für zuständig erklärt.

Zudem hat sich die landesweite Servicehotline der Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen bewährt und die Erprobungsklausel wird in eine dauerhafte Regelung überführt.

Die Verordnung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen sowie im Bundessteuerblatt - Teil I - verkündet.

Startseite

Wirtschafts- und Berufsorganisationen warnen vor weiteren bürokratischen Belastungen – keine Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen

Die führenden Akteure der deutschen Wirtschaft und rechtsberatenden Berufe lehnen die geplante Einführung einer Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen entschieden ab. In einer gemeinsamen Erklärung wenden sich die unterzeichnenden Organisationen mit einem dringenden Appell an die Mitglieder von Bundesrat und Bundestag: „Verzichten Sie auf die Einführung zusätzlicher Meldepflichten, wie sie aktuell im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes vorgesehen sind.“

Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), betont: „Wenn wir den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken wollen, müssen wir endlich die bürokratischen Hürden abbauen, statt neue zu schaffen. Die deutschen Unternehmen stehen ohnehin unter Druck – es ist an der Zeit, ihnen Luft zum Atmen zu verschaffen und ihnen nicht noch mehr Steine in den Weg zu legen.“

Die Unterzeichner sehen in der Einführung der innerstaatlichen Mitteilungspflichten einen weiteren Rückschritt in den Bemühungen, die bereits massiv gestiegenen Bürokratielasten zu reduzieren.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt der Unterzeichner ist die drohende Aushöhlung der Verschwiegenheitspflicht, die für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater von entscheidender Bedeutung ist. Die unterzeichnenden Organisationen appellieren an die Politik, das Vorhaben im Sinne eines wettbewerbs- und zukunftsfähigen Wirtschaftsstandorts Deutschland zu überdenken und die geplanten Meldepflichten nicht umzusetzen.

Das Schreiben finden Sie hier: