Seit Jahresbeginn besteht für Berufsträger eine passive Nutzungspflicht, d.h. die gesetzliche Pflicht, ihr beSt einzurichten und empfangsbereit vorzuhalten. Für die Kommunikation mit den Finanzgerichten besteht eine aktive Nutzungspflicht. Informationen und Anleitungen zur Einrichtung des beSt gibt es zum einen auf der von der Bundessteuerberaterkammer eingerichteten Webseite www.steuerberaterplattform-bstbk.de. Im mitgliedergeschützten Bereich unserer Kammerhomepage (Rubrik „Für den Berufsstand“) finden Sie außerdem ein knapp einstündiges Video mit praktischen Tipps zur Registrierung. Zum mitgliedergeschützten Bereich
Die Gültigkeit der bereits versandten Registrierungsbriefe wurde bis zum 31.12.2023 verlängert. Sie können sich also noch mit Ihrem bereits erhaltenen Brief registrieren.