„Ein neues Miteinander. Führung im Wandel“ ist das Thema des diesjährigen Steuerberatertages zum Berufsethos am 14.11.2024, eine gemeinsame Veranstaltung von Kommende Dortmund, Steuerberaterverband Düsseldorf und Steuerberaterverband Westfalen-Lippe.

Die drei Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen haben sich mit einem gemeinsamen Schreiben an den Minister der Finanzen Nordrhein-Westfalen, Dr. Marcus Optendrenk, gewandt, in dem sie dazu aufrufen, die Einführung einer weiteren Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen zu verhindern.

Das Schreiben finden Sie hier:

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Weiterer Verzicht auf Sanktionierung bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen gefordert

Als Reaktion auf intensive Bemühungen der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hatte das BMJ Ende letzten Jahres mitgeteilt, dass vor dem 7. März 2022 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB gegen Unternehmen eingeleitet wird, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 am 31. Dezember 2021 endet. Allerdings stellt sich nun heraus, dass diese „Fristverlängerung“ aufgrund des anhaltenden coronabedingten Arbeitsaufkommens, der abermaligen Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen sowie der Vorbereitungen zur Erstellung der Feststellungserklärungen für die novellierte Grundsteuer in den Steuerberatungskanzleien nicht ausreicht. Vor diesem Hintergrund hat die BStBK das BMJ und das BfJ Ende Februar dazu aufgefordert, diese „Fristverlängerung“ bis Ende Mai 2022 auszudehnen.

 

Stand: 28. Februar 2022