Die Finanzverwaltung NRW wird weder für das laufende Jahr noch für künftige Jahre eine Information zu konkreten Prüffeldern herausgeben. Dies teilte sie den Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben vom April 2025 mit. Zu den Beweggründen äußert sich die Finanzverwaltung NRW wie folgt:

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wurde am 8. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – BGBl. 2025 Teil I, Nr. 105 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/105/VO.html). Die Änderungen und somit insbesondere auch die Gebührenerhöhungen, über die wir in den Kammermitteilungen Nr. 153 vom 21.03.2025 berichtet hatten, treten zum 1. Juli 2025 in Kraft.

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Zulassung zur Steuerberaterprüfung und zur Eignungsprüfung 2026

Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung und der Eignungsprüfung 2026 findet in der Zeit vom 06.-08.10.2026 einheitlich im Bundesgebiet statt. Bewerber, die im Land Nordrhein-Westfalen vorwiegend beruflich tätig sind oder - wenn sie keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen - dort wohnen bzw. bei mehrfachem Wohnsitz sich dort vorwiegend aufhalten, müssen ihre Zulassungsanträge bis spätestens 30. April 2026 bei der Gemeinsamen Prüfungsstelle der Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-
Lippe einreichen. Anträge, die nach diesem Zeitpunkt bei der Gemeinsamen Prüfungsstelle eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. 

Die vollständige Bekanntmachung „Steuerberaterprüfung 2026“ finden Sie hier: